Zum Inhalt springen
virtuellesbauamt.de

Denkmalschutz

Rechtlicher Schutz von Kulturdenkmälern, der bei Bauvorhaben zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen kann.


Der Denkmalschutz schützt Bauwerke, Ensembles und Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Er ist in den Denkmalschutzgesetzen der Länder geregelt und steht neben dem Bauordnungsrecht.

Bedeutung für den Bauantrag

Ist ein Gebäude oder sein Umfeld als Denkmal eingestuft, sind für Veränderungen – etwa Umbau, Sanierung, Anbau, Fenstertausch oder Nutzungsänderung – häufig zusätzliche denkmalrechtliche Genehmigungen erforderlich. Diese müssen mit dem Bauantrag abgestimmt werden und können den Prüfumfang sowie die Dauer des Verfahrens erhöhen.

Auch verfahrensfreie Vorhaben betroffen

Selbst sonst verfahrensfreie Vorhaben – etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach – können beim Denkmalschutz genehmigungspflichtig sein.

Förderung und Praxistipp

Für denkmalgeschützte Maßnahmen gibt es teilweise steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten. Klären Sie frühzeitig mit der unteren Denkmalschutzbehörde, ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben betroffen ist – eine fehlende denkmalrechtliche Genehmigung kann zu einer Ablehnung oder zu Auflagen führen.

Zurück zum Glossar.