Fachbegriffe
Bau-Glossar
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Bauantrag, Baurecht und virtuelles Bauamt – kurz und verständlich erklärt.
- Abstandsflächen
- Freizuhaltende Flächen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, die Belichtung, Belüftung und Brandschutz sichern.
- Baugenehmigung
- Behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Bauvorhaben wie geplant zu errichten, zu ändern oder zu nutzen.
- Baulast
- Freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, eingetragen im Baulastenverzeichnis.
- Bauvorbescheid
- Verbindliche behördliche Antwort auf eine Bauvoranfrage, die einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens vorab klärt.
- Bauvorlageberechtigung
- Die Berechtigung, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen und einzureichen – meist Architekt:innen und bestimmte Bauingenieur:innen.
- Bauvorlagen
- Die Gesamtheit der Unterlagen, die für die Bearbeitung eines Bauantrags eingereicht werden müssen.
- Bebauungsplan (B-Plan)
- Verbindlicher kommunaler Bauleitplan, der festlegt, was, wo und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf.
- BundID
- Zentrales Bürgerkonto des Bundes zur sicheren Identifizierung bei Online-Verwaltungsdiensten – auch beim digitalen Bauantrag.
- Denkmalschutz
- Rechtlicher Schutz von Kulturdenkmälern, der bei Bauvorhaben zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen kann.
- EfA-Prinzip (Einer für Alle)
- Prinzip, nach dem ein Bundesland eine Verwaltungssoftware entwickelt, die alle anderen Länder nachnutzen können.
- Erschließung
- Anbindung eines Grundstücks an Verkehr und Versorgung – Voraussetzung für die Bebaubarkeit.
- GRZ & GFZ
- Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmen, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf.
- Kenntnisgabeverfahren
- Vereinfachtes Verfahren, bei dem ein Bauvorhaben der Behörde nur angezeigt wird, statt eine förmliche Baugenehmigung zu durchlaufen.
- Nutzungsänderung
- Änderung der Art der Nutzung eines Gebäudes oder Raums, die häufig genehmigungspflichtig ist – auch ohne bauliche Veränderung.
- OZG (Onlinezugangsgesetz)
- Gesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten – Grundlage für den digitalen Bauantrag.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Genehmigungsverfahren mit reduziertem Prüfumfang für bestimmte, weniger komplexe Bauvorhaben.