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Bauvorlagen

Die Gesamtheit der Unterlagen, die für die Bearbeitung eines Bauantrags eingereicht werden müssen.


Als Bauvorlagen bezeichnet man alle Unterlagen, die für die Prüfung und Bearbeitung eines Bauantrags erforderlich sind. Sie bilden die fachliche Grundlage der Genehmigungsentscheidung.

Typische Bauvorlagen

  • amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, meist 1:100)
  • Baubeschreibung
  • Flächen- und Maßberechnungen (z. B. GRZ/GFZ)
  • statische und bauphysikalische Nachweise (Standsicherheit, Wärme-, Schall-, Brandschutz)

Eine vollständige Übersicht mit Erläuterungen finden Sie unter Erforderliche Unterlagen und in unserer Checkliste.

Format beim digitalen Bauantrag

Beim digitalen Bauantrag werden die Bauvorlagen als Dateien – meist PDF – in das virtuelle Bauamt hochgeladen. Üblich ist eine Datei je Vorlagetyp mit sprechender Benennung. Die früher übliche mehrfache Papierausfertigung entfällt.

Wer erstellt die Bauvorlagen?

Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen die zentralen Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden. Vollständige und widerspruchsfreie Bauvorlagen sind der wichtigste Faktor für eine zügige Bearbeitung – fehlende Unterlagen verzögern den Fristbeginn.

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