Brauche ich eine Baugenehmigung?
Ob Gartenhaus, Carport oder Garage: Die Antwort steht nicht im Bundesrecht, sondern in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes – und die Grenzwerte liegen teils um ein Vielfaches auseinander. Wählen Sie Ihr Vorhaben und Ihr Land.
Kurz erklärt
Für jedes Vorhaben führt die Landesbauordnung einen Katalog verfahrensfreier Bauvorhaben. Unterhalb der dort genannten Grenze brauchen Sie keinen Bauantrag – oberhalb schon. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten weiter, nur prüft sie vorab niemand.
Vorhaben wählen
Drei Fragen, die Sie vor dem Bauen klären sollten
1. Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich? Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelten die großzügigen Grenzwerte der Landesbauordnung. Im Außenbereich nach § 35 BauGB sind dieselben Vorhaben meist deutlich früher genehmigungspflichtig oder überhaupt unzulässig.
2. Was sagt der Bebauungsplan? Ein Bebauungsplan kann Standort, Größe, Dachform und Material vorschreiben – unabhängig davon, ob ein Verfahren nötig ist. Abweichungen brauchen eine Befreiung.
3. Halten Sie die Abstandsflächen ein? Die Abstandsflächen gelten auch bei verfahrensfreien Vorhaben. Für Nebengebäude an der Grenze gibt es in jedem Land eine Privilegierung mit Grenzen für Wandhöhe und Länge – siehe Abstandsflächen berechnen.
Wenn ein Bauantrag nötig ist
Dann läuft er in fast allen Bundesländern digital über das virtuelle Bauamt. Welches System Ihr Land nutzt, ob die digitale Einreichung dort verpflichtend ist und wo das offizielle Portal liegt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Den Ablauf von der Vollständigkeitsprüfung bis zum Bescheid beschreibt Digitaler Bauantrag: Ablauf.
Wie diese Angaben entstehen
Jede Landesangabe nennt den einschlägigen Paragrafen, ein wörtliches Zitat der Vorschrift, die Fassung der Landesbauordnung, das Prüfdatum und die amtliche Quelle. Länder, deren Rechtslage wir noch nicht belegen konnten, erscheinen in den Tabellen als „noch nicht geprüft“ – ohne eigene Seite. Wir halten es für redlicher, eine Lücke zu zeigen, als sie mit einer Schätzung zu füllen. Mehr zu unserer Arbeitsweise auf Über uns.
Häufige Fragen
Welche Bauvorhaben sind ohne Baugenehmigung erlaubt?
Jede Landesbauordnung führt einen Katalog verfahrensfreier Vorhaben. Typisch sind kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis zu einem bestimmten Rauminhalt, dazu Einfriedungen, Terrassenüberdachungen und Nebenanlagen. Die Grenzwerte unterscheiden sich je Bundesland erheblich.
Wer entscheidet, ob eine Baugenehmigung nötig ist?
Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, ausgelegt von der unteren Bauaufsichtsbehörde – meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Bei Zweifeln lohnt eine schriftliche Anfrage oder eine Bauvoranfrage.
Was bedeutet verfahrensfrei genau?
Verfahrensfrei heißt, dass kein Bauantrag gestellt und nichts vorab geprüft wird. Die materiellen Vorschriften gelten trotzdem: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Gestaltungssatzung, Nachbarrecht und Denkmalschutz. Die Verantwortung für deren Einhaltung liegt vollständig bei der Bauherrin oder dem Bauherrn.
Wie aktuell sind die Angaben auf diesen Seiten?
Zu jedem Bundesland nennen wir den Paragrafen, die Fassung der Landesbauordnung, das Prüfdatum und die amtliche Quelle. Landesbauordnungen werden häufig novelliert – prüfen Sie vor der Umsetzung die verlinkte Originalquelle.