Abstandsflächen
Freizuhaltende Flächen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, die Belichtung, Belüftung und Brandschutz sichern.
Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden eines Gebäudes, die von oberirdischer Bebauung frei bleiben müssen. Sie sorgen für ausreichend Licht, Luft und Brandschutz zwischen Gebäuden und schützen das Nachbargrundstück vor Verschattung und zu enger Bebauung.
Wie werden Abstandsflächen berechnet?
Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe und einem in der Landesbauordnung festgelegten Faktor. Die Werte unterscheiden sich je Bundesland. Vereinfachtes Beispiel: Beträgt der Faktor 0,4 und die maßgebliche Wandhöhe 8 Meter, ergibt sich eine Abstandsfläche von 3,2 Metern – oft gilt zusätzlich ein Mindestmaß (häufig 3 Meter).
Wo müssen Abstandsflächen liegen?
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen und dürfen sich nicht mit denen anderer Gebäude überdecken. Ausnahmen sind über eine Baulast (Übernahme durch das Nachbargrundstück) oder über Befreiungen möglich.
Häufiger Streit- und Ablehnungsgrund
Nicht eingehaltene Abstandsflächen zählen zu den häufigsten Gründen für einen abgelehnten Bauantrag und für Nachbarschaftsstreit. Für Garagen, Carports und kleinere Nebenanlagen sehen viele Landesbauordnungen Sonderregeln zur Grenzbebauung vor. Klären Sie grenznahe Vorhaben daher frühzeitig – im Zweifel mit einer Bauvoranfrage oder im Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde.
Zurück zum Glossar.