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Was kostet ein Bauantrag?

Die Kosten setzen sich aus Genehmigungsgebühren und den Kosten für die Bauvorlagen zusammen – plus einiger Nebenkosten. Hier ein realistischer Überblick mit Rechenbeispiel.

Kurz erklärt

Die reinen Genehmigungsgebühren für einen Bauantrag liegen im Durchschnitt bei etwa 0,5 % der Baukosten. Den größeren Kostenblock bilden meist die Planungs- und Vorlagekosten der bauvorlageberechtigten Person; hinzu kommen Nebenkosten für Statik, Nachweise und Vermessung sowie ggf. Erschließungsbeiträge.

Die Kosten im Überblick

Grob lassen sich die Kosten eines Bauantrags in drei Blöcke gliedern:

  1. Genehmigungsgebühren der Bauaufsichtsbehörde,
  2. Planungs- und Vorlagekosten der bauvorlageberechtigten Person,
  3. Nebenkosten für Nachweise, Vermessung und Gutachten.

1. Genehmigungsgebühren

Die reinen Gebühren der Bauaufsichtsbehörde liegen im Durchschnitt bei etwa 0,5 % der Baukosten. Die genaue Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung des Bundeslandes bzw. der Kommune und orientiert sich häufig an Rohbau- oder Gesamtbaukosten. Je nach Verfahrensart (umfassendes oder vereinfachtes Verfahren) und Bundesland kann der Satz abweichen.

2. Planungs- und Vorlagekosten

Den größeren Kostenblock bildet meist die Erstellung der Bauvorlagen durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt:in oder Bauingenieur:in). Die Honorare orientieren sich häufig an der HOAI, sind aber frei verhandelbar. Für die Genehmigung selbst benötigen Sie nur die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung – nicht das volle Leistungsspektrum bis zur Bauüberwachung. Mehr dazu im Ratgeber Bauantrag ohne Architekt.

3. Nebenkosten

  • Statik- und Nachweiskosten (Standsicherheit, Wärme-, Schall-, Brandschutz)
  • Vermessung und amtlicher Lageplan
  • ggf. Gutachten (Baugrund/Boden, Entwässerung, Schadstoffe)
  • ggf. Stellplatzablöse nach kommunaler Satzung

Achtung: Erschließungsbeiträge

Von den Bauantragskosten zu unterscheiden sind die Erschließungsbeiträge, die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Straße, Kanal und Versorgung erheben können (siehe Erschließung). Diese können erheblich sein und sollten in der Gesamtkalkulation eines Bauvorhabens nicht vergessen werden.

Rechenbeispiel

Bei einem Einfamilienhaus mit 350.000 € Baukosten liegen die reinen Genehmigungsgebühren überschlägig bei rund 1.750 € (0,5 %). Hinzu kommen Planungs-, Nachweis- und Nebenkosten – diese übersteigen die reine Gebühr in der Regel deutlich. Als grobe Hausnummer für Genehmigung plus Genehmigungsplanung sollten Sie daher mit einem mehrfachen Betrag der reinen Gebühr rechnen.

Kosten bei Bauvoranfrage und Ablehnung

Eine Bauvoranfrage ist deutlich günstiger als ein vollständiger Bauantrag, weil nur einzelne Fragen geprüft werden – sie kann teure Fehlplanungen verhindern. Wird ein Bauantrag abgelehnt, fallen die Verwaltungsgebühren in der Regel trotzdem an, da der Prüfaufwand entstanden ist. Wie Sie eine Ablehnung vermeiden bzw. darauf reagieren, lesen Sie im Ratgeber Bauantrag abgelehnt: Was tun?

Spart der digitale Bauantrag Geld?

Direkt an der Gebührenhöhe ändert die digitale Einreichung über das virtuelle Bauamt in der Regel nichts. Sie sparen aber indirekt: keine Druck- und Versandkosten für mehrfache Papierausfertigungen, keine Wege und eine oft zügigere Bearbeitung durch parallele Behördenbeteiligung.

Hinweis: Alle Werte sind Durchschnitts- und Richtwerte. Maßgeblich sind die Gebührenordnung Ihres Landes und die Honorarvereinbarung mit Ihrer Planerin oder Ihrem Planer.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Gebühren für die Baugenehmigung?

Die reinen Genehmigungsgebühren liegen im Durchschnitt bei rund 0,5 % der Baukosten. Die genaue Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Kommune.

Was kostet die Erstellung der Bauvorlagen?

Die Planungs- und Vorlagekosten durch eine bauvorlageberechtigte Person machen oft den größeren Anteil aus und können bei umfangreichen Vorhaben mehrere Prozent der Baukosten betragen.

Spare ich durch den digitalen Bauantrag Kosten?

Der digitale Bauantrag spart vor allem Wege, Papier und Zeit. Die Gebührenhöhe selbst ändert sich durch die digitale Einreichung in der Regel nicht.

Welche Kosten fallen zusätzlich zur Gebühr an?

Neben der Genehmigungsgebühr fallen typischerweise Kosten für Planung, Statik, Nachweise, Vermessung/Lageplan und ggf. Gutachten an. Hinzu kommen unter Umständen Erschließungsbeiträge der Gemeinde.

Muss ich die Gebühr auch bei Ablehnung zahlen?

Ja, in der Regel fallen Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung an – auch wenn der Antrag abgelehnt wird, da der Prüfaufwand entstanden ist.