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Erschließung

Anbindung eines Grundstücks an Verkehr und Versorgung – Voraussetzung für die Bebaubarkeit.


Die Erschließung beschreibt die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur. Dazu zählen vor allem:

  • die verkehrliche Anbindung (Zufahrt/Zuwegung über eine öffentliche Straße),
  • die Versorgung mit Wasser und Strom,
  • die Abwasser- und Niederschlagsentwässerung,
  • zunehmend auch Telekommunikation.

Bedeutung für den Bauantrag

Ein Grundstück ist nur bebaubar, wenn die Erschließung gesichert ist. Fehlt sie, kann das ein Grund für eine Ablehnung des Bauantrags sein. Angaben zur Erschließung gehören daher zu den erforderlichen Unterlagen.

Gesicherte Erschließung – was heißt das?

„Gesichert” bedeutet, dass die Anlagen bei Nutzungsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen oder ihre Herstellung rechtlich und tatsächlich gewährleistet ist. Bei Hinterliegergrundstücken kann die Zuwegung über eine Baulast gesichert werden.

Erschließungsbeiträge

Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen können Gemeinden Erschließungsbeiträge erheben. Diese sind von den eigentlichen Genehmigungsgebühren zu unterscheiden und können einen erheblichen Kostenfaktor darstellen – kalkulieren Sie sie bei Grundstückskauf und Bauvorhaben unbedingt ein.

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