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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren mit reduziertem Prüfumfang für bestimmte, weniger komplexe Bauvorhaben.


Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren mit reduziertem Prüfumfang. Es kommt für bestimmte, in der Landesbauordnung definierte Vorhaben infrage – häufig Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe, die keine Sonderbauten sind.

Was wird geprüft – und was nicht?

Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde nur einen Teil der Vorschriften, etwa das Bauplanungsrecht und ausgewählte bauordnungsrechtliche Anforderungen. Andere Aspekte – beispielsweise Teile des Bauordnungsrechts – werden nicht behördlich geprüft. Das beschleunigt das Verfahren und kann die Dauer verkürzen.

Mehr Verantwortung bei den Beteiligten

Weil weniger geprüft wird, verlagert sich Verantwortung auf die bauvorlageberechtigte Person und die Bauherrschaft: Die nicht geprüften Vorschriften müssen trotzdem eingehalten werden. Eine erteilte Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bedeutet also nicht, dass alle Anforderungen abschließend kontrolliert wurden.

Abgrenzung zu anderen Verfahren

Das vereinfachte Verfahren ist zu unterscheiden von der Genehmigungsfreistellung bzw. dem Kenntnisgabeverfahren (gar keine Genehmigung) und vom umfassenden Genehmigungsverfahren (volle Prüfung). Welches Verfahren gilt, hängt vom Vorhaben und vom Bundesland ab – im vereinfachten Verfahren fallen zudem teils geringere Gebühren an.

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