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Kenntnisgabeverfahren

Vereinfachtes Verfahren, bei dem ein Bauvorhaben der Behörde nur angezeigt wird, statt eine förmliche Baugenehmigung zu durchlaufen.


Beim Kenntnisgabeverfahren (in einigen Ländern auch „Genehmigungsfreistellung” oder „Anzeigeverfahren”) wird ein Bauvorhaben der Behörde lediglich zur Kenntnis gegeben, statt ein förmliches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Die Behörde erteilt keine klassische Baugenehmigung.

Voraussetzungen

Möglich ist das in der Regel nur unter engen Bedingungen, etwa:

  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans.
  • Es entspricht dessen Festsetzungen vollständig.
  • Die Erschließung ist gesichert.
  • Es handelt sich meist um Wohngebäude bzw. bestimmte Gebäudeklassen.

Mehr Eigenverantwortung

Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt beim Kenntnisgabeverfahren stärker bei den Bauherren und der bauvorlageberechtigten Person – die Behörde prüft das Vorhaben nicht inhaltlich. Die Unterlagen müssen dennoch vollständig eingereicht werden, und nach Ablauf einer Wartefrist darf mit dem Bau begonnen werden.

Abgrenzung

Das Kenntnisgabeverfahren ist vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (reduzierte Prüfung, aber Genehmigung) und vom regulären Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Ob es für Sie infrage kommt, hängt von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ab.

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