Baugenehmigung
Behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Bauvorhaben wie geplant zu errichten, zu ändern oder zu nutzen.
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben so umzusetzen, wie es im Bauantrag beschrieben ist. Sie wird von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt, wenn das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Was wird geprüft?
Geprüft werden insbesondere das Bauplanungsrecht (z. B. Bebauungsplan, Einfügen in die Umgebung) und das Bauordnungsrecht (z. B. Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz). Im vereinfachten Verfahren ist der Prüfumfang reduziert.
Auflagen und Nebenbestimmungen
Eine Baugenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein – etwa zu Stellplätzen, Begrünung oder Brandschutz. Diese sind verbindlich einzuhalten. Lesen Sie den Bescheid daher genau und bewahren Sie ihn während der gesamten Bauphase auf.
Gültigkeit und Erlöschen
Eine Baugenehmigung ist zeitlich befristet und erlischt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist (je nach Landesbauordnung, oft drei Jahre) mit dem Bau begonnen wird. Eine Verlängerung ist häufig auf Antrag möglich. Wie lange das Verfahren bis zur Genehmigung dauert, lesen Sie unter Dauer & Fristen; wird der Antrag abgelehnt, hilft der Ratgeber Bauantrag abgelehnt: Was tun?.
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