Bebauungsplan (B-Plan)
Verbindlicher kommunaler Bauleitplan, der festlegt, was, wo und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Der Bebauungsplan (kurz B-Plan) ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan der Gemeinde. Er legt für ein bestimmtes Gebiet fest, was, wo und wie gebaut werden darf – etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Geschosszahl sowie Werte wie GRZ und GFZ.
Bedeutung für den Bauantrag
Ihr Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Abweichungen sind nur über Befreiungen (§ 31 BauGB) oder ausdrücklich vorgesehene Ausnahmen möglich. Ein Widerspruch zum B-Plan ist ein häufiger Grund für einen abgelehnten Bauantrag.
Kein Bebauungsplan – was dann?
Gibt es keinen qualifizierten B-Plan, richtet sich die Zulässigkeit nach der Umgebung:
- Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB): Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
- Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauen ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (privilegierte Vorhaben) zulässig.
Tipp
Wo die Festsetzungen oder die Lage (Innen-/Außenbereich) unklar sind, schafft eine Bauvoranfrage verbindliche Klarheit, bevor Sie in die Detailplanung investieren. Den Bebauungsplan können Sie bei der Gemeinde oder häufig online einsehen.
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