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GRZ & GFZ

Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmen, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf.


GRZ und GFZ sind Kennzahlen aus dem Bebauungsplan, die das Maß der baulichen Nutzung festlegen. Sie begrenzen, wie viel Sie auf einem Grundstück bauen dürfen.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die GRZ gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet: 40 % der Grundstücksfläche dürfen bebaut werden. Bei 600 m² Grundstück sind das 240 m² Grundfläche. Für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen ist häufig eine Überschreitung um bis zu 50 % zulässig.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die GFZ beschreibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Eine GFZ von 0,8 bei 600 m² Grundstück erlaubt rund 480 m² Geschossfläche – verteilt auf alle Vollgeschosse.

Rechenbeispiel

Grundstück 600 m², GRZ 0,4, GFZ 0,8: überbaubare Grundfläche = 240 m², zulässige Geschossfläche = 480 m². Bei zwei Vollgeschossen ließe sich die Geschossfläche also gut ausnutzen.

Bedeutung für den Antrag

GRZ und GFZ gehören zu den Berechnungen, die Ihrem Bauantrag beiliegen. Eine Überschreitung ist ein häufiger Grund für Nachforderungen oder eine Ablehnung – prüfen Sie die Werte daher frühzeitig.

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