Gartenhaus: Baugenehmigung in allen 16 Bundesländern
Ab welcher Größe braucht ein Gartenhaus eine Baugenehmigung? Baurechtlich ist ein Gartenhaus ein Gebäude – auch dann, wenn es als Bausatz aus dem Baumarkt kommt und nur verschraubt wird.
Kurz erklärt
Es gibt weder einen bundesweit einheitlichen Wert noch eine einheitliche Maßeinheit: 11 Länder begrenzen den Rauminhalt ( 30 bis 75 m³), 5 die Grundfläche (10 bis 40 m²). Den größten Spielraum lassen Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen, den kleinsten haben Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten fast überall strengere Regeln.
| Bundesland | Verfahrensfrei bis | Außenbereich | Rechtsgrundlage | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 m³ Brutto-Rauminhalt | 20 m³ Brutto-Rauminhalt – der Grenzwert halbiert sich, ausgenommen sind Gebäude zum Verkauf landwirtschaftlicher Produkte eines Betriebs | § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | Details |
| Bayern | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | 20 m³ Brutto-Rauminhalt – dort gilt die Freistellung nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten und nicht für Verkaufs- oder Ausstellungsbauten | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO | Details |
| Berlin | 10 m² Brutto-Grundfläche (nur eingeschossige Gebäude) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Gartenhaus unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln | Details |
| Brandenburg | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | keine Verfahrensfreiheit – die Regel gilt nur für Gebäude, die nicht im Außenbereich liegen | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO | Details |
| Bremen | 12 m² Brutto-Grundfläche (als Gartengerätehaus; sonstige eingeschossige Gebäude nur bis 10 m²) | keine Verfahrensfreiheit – dort bleiben nur privilegierte Betriebsgebäude der Land- und Forstwirtschaft freigestellt | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO | Details |
| Hamburg | 30 m³ Brutto-Rauminhalt (eingeschossig, ein Gebäude je Hauptgebäude) | keine Verfahrensfreiheit – dort bleiben nur privilegierte Betriebsgebäude der Land- und Forstwirtschaft freigestellt | § 61 HBauO i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a HBauO | Details |
| Hessen | 30 m³ Brutto-Rauminhalt | 30 m³ Brutto-Rauminhalt – die HBO kennt hier keine eigene Einschränkung, das Gartenhaus ist im Außenbereich aber trotzdem meist unzulässig (§ 35 BauGB) | § 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 m² Brutto-Grundfläche (bei einer mittleren Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort bleiben nur privilegierte Betriebsgebäude und Gartenlauben in Kleingartenanlagen freigestellt | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | Details |
| Niedersachsen | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | 40 m³ Brutto-Rauminhalt – dieser Freibetrag gilt ohne Bindung an einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb | § 60 Abs. 1 Satz 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.1 | Details |
| Nordrhein-Westfalen | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | keine Verfahrensfreiheit – die Freistellung gilt dort nur für Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018 | Details |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | 10 m³ umbauter Raum – zusätzlich ist dort eine naturschutzrechtliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO | Details |
| Saarland | 75 m³ Brutto-Rauminhalt (nur eingeschossige Gebäude) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Gartenhaus unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | Details |
| Sachsen | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | keine Verfahrensfreiheit – dort ist auch ein kleines Gartenhaus genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO | Details |
| Sachsen-Anhalt | 10 m² Grundfläche (nur eingeschossige Gebäude) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist auch ein Gartenhaus unter 10 m² genehmigungspflichtig | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA | Details |
| Schleswig-Holstein | 30 m³ Brutto-Rauminhalt | 10 m³ Brutto-Rauminhalt – die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB muss dennoch eigenständig gegeben sein | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | Details |
| Thüringen | 10 m² Grundfläche (nur eingeschossige Gebäude) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist auch ein Gerätehaus unter 10 m² genehmigungspflichtig | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO | Details |
Warum es keinen bundesweiten Wert gibt
Das Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes regelt, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf – also die städtebauliche Zulässigkeit über Bebauungsplan, Innen- und Außenbereich. Wie gebaut werden darf und welches Verfahren nötig ist, steht dagegen in der Landesbauordnung. Die 16 Länder haben die Musterbauordnung unterschiedlich streng umgesetzt, deshalb unterscheiden sich die Grenzwerte teils um ein Vielfaches.
Rauminhalt oder Grundfläche – warum die Werte nicht vergleichbar sind
Die Tabelle enthält zwei verschiedene Bezugsgrößen, und das ist keine Ungenauigkeit, sondern geltendes Recht. 11 Länder folgen der Musterbauordnung und begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also das Volumen nach den Außenmaßen einschließlich Dachraum. Rheinland-Pfalz verwendet dafür den älteren Begriff des umbauten Raums, der für ein einfaches Gartenhaus praktisch dasselbe Ergebnis liefert. Die übrigen 5 Länder stellen dagegen auf die Grundfläche ab und ignorieren die Höhe.
Der Unterschied ist erheblich: Ein Gerätehaus von 10 m² Grundfläche mit 2,50 m mittlerer Höhe hat rund 25 m³ Rauminhalt. In Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es damit an der Obergrenze, in Bayern oder Sachsen bliebe es weit darunter. Wer umrechnet, sollte das nur zur groben Einordnung tun – rechtlich zählt allein die Größe, die Ihre Landesbauordnung nennt.
So lesen Sie die Tabelle richtig
- Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag, keine Vorabprüfung – siehe verfahrensfreie Bauvorhaben.
- Nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Nachbarrecht und Denkmalschutz gelten weiter.
- Innenbereich meint den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Werte.
- Maßgeblich ist die Fundstelle: Wir nennen zu jedem Land den Paragrafen und verlinken die amtliche Quelle. Landesbauordnungen werden häufig novelliert.
Wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist
Dann führt der Weg über einen Bauantrag – und der läuft inzwischen in fast allen Ländern digital über das virtuelle Bauamt. Welches System und welcher Pflichtstatus in Ihrem Land gilt, zeigt die Bundesländer-Übersicht. Der grundsätzliche Ablauf, die nötigen Unterlagen sowie Kosten und Dauer sind bundesweit vergleichbar.
Wer unsicher ist, ob das Vorhaben unter die Verfahrensfreiheit fällt, klärt das am besten vorab: schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder über eine Bauvoranfrage. Das ist deutlich günstiger als ein späterer Rückbau.
Häufige Fragen: Gartenhaus und Baugenehmigung
Braucht ein Gartenhaus in Deutschland eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Bundesland ab – und die Länder messen nicht einmal dieselbe Größe. 11 Länder begrenzen den Rauminhalt auf 30 bis 75 m³, 5 Länder die Grundfläche auf 10 bis 40 m². Ein bundesweit einheitlicher Wert existiert nicht, weil das Bauordnungsrecht Ländersache ist.
Warum unterscheiden sich die Regeln je Bundesland so stark?
Das Baugesetzbuch des Bundes regelt nur die städtebauliche Zulässigkeit. Ob ein Vorhaben ein Genehmigungsverfahren durchlaufen muss, steht dagegen in der Landesbauordnung – und die 16 Länder haben die Musterbauordnung unterschiedlich streng umgesetzt.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?
In der Regel nicht. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten deutlich niedrigere Grenzen oder es besteht generelle Genehmigungspflicht, weil dort der Schutz der freien Landschaft Vorrang hat.
Heißt verfahrensfrei, dass keine Vorschriften gelten?
Nein. Verfahrensfrei bedeutet nur, dass die Bauaufsichtsbehörde vorab nicht prüft. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht, Denkmalschutz und Gestaltungssatzung gelten unverändert – die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei der Bauherrin oder dem Bauherrn.