Virtuelles Bauamt Brandenburg (VBA)
Kurz erklärt
Das Virtuelle Bauamt Brandenburg ist die eigene Landeslösung für den digitalen Bauantrag. Seit dem 1. Oktober 2026 ist die elektronische Einreichung nach § 68 Absatz 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung landesweit Pflicht: Alle 20 unteren Bauaufsichtsbehörden sind angeschlossen, und die Schriftform-Übergangsregelung ist ausgelaufen.
Was ist das Virtuelle Bauamt Brandenburg?
Das VBA bündelt die Bauantragsverfahren des Landes auf einer Plattform: Mit einem Konto reichen Sie Anträge bei jeder angeschlossenen unteren Bauaufsichtsbehörde ein, reichen Unterlagen nach, verfolgen den Bearbeitungsstand und laden am Ende den Bescheid herunter. Der Datenaustausch folgt dem bundesweiten Standard XBau 2; auch die Träger öffentlicher Belange werden digital beteiligt.
Anders als die meisten Länder nutzt Brandenburg nicht den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern eine eigene Entwicklung — wie Berlin und Hessen. Betreiber der Plattform ist der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB), fachlich verantwortet wird sie vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund. viba betreibt das Portal nicht — eingereicht wird über den Zugang Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Seit wann ist die digitale Einreichung Pflicht?
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde am 29. Juni 2026 verkündet und trat am 30. Juni 2026 in weiten Teilen in Kraft. Seither gilt § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO: „Der Bauantrag ist in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.“
Die Pflicht wirkte zunächst zweistufig: Verbindlich war der elektronische Weg nur dort, wo die zuständige Behörde ihn eröffnet hatte. Für alle anderen galt die Übergangsregelung des § 88 Absatz 6 BbgBO — Bauanträge waren bis zum 30. September 2026 in Schriftform einzureichen. Diese Rückausnahme ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert; der amtliche Gesetzestext nennt weiterhin den 30. September 2026. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO deshalb ohne Einschränkung.
Praktisch heißt das: Für den Bauantrag gibt es in Brandenburg keinen Papierkanal mehr, auf den Sie ausweichen können. Ein auf Papier, per E-Mail oder auf einem Datenträger eingereichter Bauantrag wahrt die Form nicht — die Behörde weist ihn zurück, und die Drei-Wochen-Frist der Vollständigkeitsprüfung nach § 69 Absatz 1 BbgBO beginnt gar nicht zu laufen. Wer auf einen eigenen Termin zuarbeitet, verliert damit echte Zeit. Unberührt bleibt nur, was von Rechts wegen beurkundet sein muss (siehe unten).
Gilt die Pflicht auch für Vorbescheid, Bauanzeige und Abweichungen?
Nicht ausdrücklich. § 68 Absatz 1 BbgBO definiert den Bauantrag als Antrag in einem bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren, und nur für ihn verlangt Satz 2 die elektronische Form. Für alle anderen Anträge und Anzeigen gilt weiter die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung, zuletzt 2021 geändert: Nach ihrem § 2 Absatz 1 sind sie schriftlich einzureichen, die untere Bauaufsichtsbehörde kann aber die elektronische Einreichung in Textform zulassen. Auf dieser Zulassung lief das VBA schon vor der Novelle, so die Begründung des Regierungsentwurfs (Landtagsdrucksache 8/2217).
- Vorbescheid (§ 75 BbgBO): Eine eigene Formvorschrift fehlt. Beantragt wird der Vorbescheid mit dem Bauantragsformular, in dessen Kopf Sie „Antrag auf Vorbescheid“ wählen — praktisch also auf demselben Weg wie der Bauantrag. Gesetzlich versperrt ist der Papierweg hier aber nicht.
- Bauanzeige (§ 62 BbgBO, bis Ende 2026): Absatz 5 erklärt die Verfahrensvorschriften des Gesetzes für entsprechend anwendbar; ob die Formvorschrift des § 68 dazugehört, lässt der Wortlaut offen. Das VBA bietet die Bauanzeige als Online-Formular an.
- Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen (§ 67 Absatz 2 BbgBO): Sie sind gesondert „in Textform“ zu beantragen. Textform nach § 126b BGB braucht keine Unterschrift und lässt sich auf Papier wie elektronisch erfüllen; gehört der Antrag zu einem Bauantrag, laden Sie ihn im selben VBA-Vorgang hoch. Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die amtsfreie Gemeinde oder das Amt (§ 67 Absatz 4) — sie gehören nicht zu den 20 Behörden, die das VBA anbindet.
Zum 1. Januar 2027 ersetzt die Genehmigungsfreistellung die Bauanzeige, und in beiden Genehmigungsverfahren greift nach § 72 Absatz 2 BbgBO eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten. Für den neuen planungsrechtlichen Bescheid (§ 75 Absatz 4) gilt § 68 entsprechend, also auch die elektronische Form. Die Genehmigungsfreistellung verweist in § 62 Absatz 6 dagegen nur auf § 68 Absatz 2 und 4, nicht auf die Formvorschrift. Klären Sie deshalb bei allem außer dem Bauantrag vorab mit Ihrer Bauaufsichtsbehörde, welchen Weg sie annimmt; bietet das VBA das Formular an, ist das Portal der sichere Weg.
Wie weit ist das VBA ausgerollt?
Zuständig für die Baugenehmigung sind in Brandenburg die 20 unteren Bauaufsichtsbehörden — 14 Landkreise und sechs Städte. Seit Oktober 2026 sind sie alle an das Virtuelle Bauamt angeschlossen. Nach Hamburg und Bremen ist Brandenburg damit nach Angaben des Infrastrukturministeriums das erste Flächenland, dessen Bauaufsicht vollständig über ein landesweites Portal erreichbar ist.
Den Anfang machte im Juli 2024 der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der auch die Weiterentwicklung koordiniert; Märkisch-Oderland und Elbe-Elster waren die weiteren Pilotpartner.
Welche Behörde für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigt das Verwaltungsportal des Landes unter der Leistung „Baugenehmigung“; Portal-Link und Kurzdaten stehen auf unserer Seite Digitaler Bauantrag in Brandenburg.
Anmeldung: welches Konto brauchen Sie?
Hier unterscheidet sich Brandenburg deutlich von anderen Ländern: Für die Registrierung genügt eine E-Mail-Adresse. Servicekonten wie die BundID oder das Unternehmenskonto (MUK) sind nicht erforderlich, weil das Land die Schriftformerfordernisse im Bauantragsverfahren abgebaut hat. Perspektivisch sollen beide Konten für Vorhaben mit Identitätsnachweis eingebunden werden — welches Konto wofür taugt, erklärt der Ratgeber BundID & ELSTER für den Bauantrag.
- Zusätzlicher Schutz: Nach dem Login lässt sich unter „Konto verwalten“ eine Zwei-Faktor-Authentifizierung per Authenticator-App einrichten.
- Gemeinsame Bearbeitung: Wer den Projektraum anlegt, kann die andere Seite einladen; Büro und Bauherrschaft dürfen beide einreichen. Fachplanende lassen sich bisher nicht einbinden.
- Kosten: Das Portal ist kostenfrei; die Gebühr für den Bauantrag stellt die Behörde zusammen mit dem Bescheid zu.
Was in Brandenburg anders ist
- Keine Unterschrift: Das Schriftformerfordernis der Bauvorlagenverordnung gilt nach § 2 BbgBauVorlV nicht für die elektronische Antragstellung. Statt zu unterschreiben, geben Entwurfsverfassende und Fachplanende nach § 54 BbgBO Namen, Büro und Anschrift auf der Bauvorlage an.
- Ausnahme für beurkundete Unterlagen: Was von Rechts wegen beurkundet werden muss — etwa der amtliche Lageplan — bleibt unterschrieben, wird eingescannt hochgeladen, und das Original ist aufzubewahren.
- Vordrucke bleiben Pflicht: Für die Antragstellung sind die Formulare der obersten Bauaufsichtsbehörde zu verwenden; Umfang und Inhalt der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung.
- Feste Verfahrensfristen: drei Wochen Vollständigkeitsprüfung samt Eingangsbestätigung (§ 69 Absatz 1 BbgBO), Entscheidung binnen eines Monats nach Eingang aller Stellungnahmen. Wer angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht nachreicht, dessen Antrag gilt als zurückgenommen.
- Sieben Jahre Geltungsdauer: Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und Vorbescheid gelten nach § 73 Absatz 1 BbgBO sieben Jahre — deutlich länger als die drei Jahre, die in den meisten Ländern der Regelfall sind. Die Leistungsbeschreibung „Bauvorbescheid“ im Landesportal nennt noch sechs Jahre.
Typische Fehler beim Einreichen über das VBA
Die Vorgaben des Portals sind streng; an ihnen scheitern die meisten Uploads:
- Falsches Format. Nur PDF und PDF/A. Beim CAD-Export alle Layer auf eine Ebene zusammenfassen; Dateianlagen im PDF und Dokumenteneinschränkungen wie ein Passwortschutz sind unzulässig.
- Grenzen gerissen. 80 MB je Datei, 200 MB für alle Bauvorlagen zusammen, höchstens 500 Dateien — ein Grund, auf Scans zu verzichten.
- Dateinamen. Höchstens 90 Zeichen, keine doppelten Leerzeichen, keines der Sonderzeichen
^*<>{}?|:/&%. Inhalt und Erstelldatum sollen am Namen ablesbar sein, jede Bauvorlage gehört in eine eigene Datei. - Vorgang nur angelegt, nicht übermittelt. Ein im Portal ausgefüllter, aber nicht abgesendeter Vorgang ist kein Bauantrag — und seit dem 1. Oktober 2026 gibt es keinen Papierweg, der das noch retten würde. Ob die Übermittlung geklappt hat, erkennen Sie am Statuswechsel von „Antrag in Vorbereitung“ zu „in Bearbeitung“.
Weiter: Digitaler Bauantrag Schritt für Schritt, Unterlagen-Übersicht, Ablauf des digitalen Bauantrags und der Ländervergleich Virtuelles Bauamt.
Häufige Fragen
Ist der digitale Bauantrag in Brandenburg Pflicht?
Ja, seit dem 1. Oktober 2026 ausnahmslos. § 68 Absatz 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung verlangt seit dem 30. Juni 2026, dass der Bauantrag in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Bis zum 30. September 2026 durfte nach § 88 Absatz 6 BbgBO noch schriftlich einreichen, wessen Behörde keinen elektronischen Zugang eröffnet hatte — diese Rückausnahme ist ausgelaufen.
Kann ich in Brandenburg noch einen Bauantrag auf Papier einreichen?
Nein. Die Schriftform-Übergangsregelung des § 88 Absatz 6 BbgBO endete am 30. September 2026, und seit Oktober 2026 haben alle 20 unteren Bauaufsichtsbehörden den elektronischen Zugang eröffnet. Papieranträge werden zurückgewiesen; es beginnt dann keine Verfahrensfrist zu laufen. Unterlagen, die von Rechts wegen beurkundet sein müssen, werden unterschrieben eingescannt und hochgeladen.
Muss auch ein Vorbescheid in Brandenburg elektronisch eingereicht werden?
Ausdrücklich vorgeschrieben ist das nicht: § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO nennt nur den Bauantrag, und nach § 2 der Bauvorlagenverordnung gilt für andere Anträge die Schriftform, soweit die Behörde nicht die elektronische Einreichung zulässt. Weil der Vorbescheid mit dem Bauantragsformular beantragt wird, läuft er praktisch meist über das VBA. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde nach.
Brauche ich eine BundID für das Virtuelle Bauamt Brandenburg?
Nein. Für die Registrierung am VBA-Portal genügt eine E-Mail-Adresse; Servicekonten wie BundID oder das Unternehmenskonto (MUK) sind nicht erforderlich, weil Brandenburg die Schriftformerfordernisse abgebaut hat.
Welche Dateiformate und Dateigrößen erlaubt das VBA?
Nur PDF oder PDF/A ohne eingebettete Dateianlagen und ohne Passwortschutz — höchstens 80 MB je Datei, 200 MB und 500 Dateien je Vorgang.
Muss ich den Bauantrag im VBA unterschreiben?
Nein. Das Schriftformerfordernis der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung gilt nach § 2 BbgBauVorlV nicht für die elektronische Antragstellung über das Virtuelle Bauamt. Statt einer Unterschrift sind Vor- und Nachname, gegebenenfalls das Büro und die Anschrift der verantwortlichen Personen anzugeben.