Virtuelles Bauamt Brandenburg (VBA)
Kurz erklärt
Das Virtuelle Bauamt Brandenburg ist die eigene Landeslösung für den digitalen Bauantrag. Seit dem 30. Juni 2026 verlangt § 68 Absatz 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung die elektronische Einreichung — vorausgesetzt, die zuständige Bauaufsichtsbehörde hat den Zugang eröffnet. 13 der 20 unteren Bauaufsichtsbehörden sind angeschlossen.
Was ist das Virtuelle Bauamt Brandenburg?
Das VBA bündelt die Bauantragsverfahren des Landes auf einer Plattform: Mit einem Konto reichen Sie Anträge bei jeder angeschlossenen unteren Bauaufsichtsbehörde ein, reichen Unterlagen nach, verfolgen den Bearbeitungsstand und laden am Ende den Bescheid herunter. Der Datenaustausch folgt dem bundesweiten Standard XBau 2; auch die Träger öffentlicher Belange werden digital beteiligt.
Anders als die meisten Länder nutzt Brandenburg nicht den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung" aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern eine eigene Entwicklung — wie Berlin und Hessen. Betreiber der Plattform ist der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB), fachlich verantwortet wird sie vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund. viba betreibt das Portal nicht — eingereicht wird über den Zugang Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Seit wann ist die digitale Einreichung Pflicht?
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde am 29. Juni 2026 verkündet und trat am 30. Juni 2026 in weiten Teilen in Kraft. Seither gilt § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO: „Der Bauantrag ist in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen."
Die Pflicht wirkt zweistufig. Verbindlich wird der elektronische Weg erst, wenn die zuständige Behörde ihn eröffnet hat. Für alle anderen greift die Übergangsregelung des § 88 Absatz 6 BbgBO: Dort sind Bauanträge bis zum 30. September 2026 in Schriftform einzureichen. Wo der Zugang offen ist, gilt die Frist dagegen nicht — Cottbus etwa nimmt seit Inkrafttreten keine Papieranträge mehr an, und Potsdam-Mittelmark, seit dem 1. Oktober 2025 angeschlossen, sendet Anträge auf Papier, Datenträgern oder per E-Mail zurück.
Ein zweiter Stichtag steht bevor: Zum 1. Januar 2027 ersetzt die Genehmigungsfreistellung das bisherige Bauanzeigeverfahren, das vereinfachte Verfahren nach § 63 BbgBO wird auf alle Vorhaben außer Sonderbauten ausgeweitet, und § 72 Absatz 2 BbgBO führt eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten ein.
Wie weit ist das VBA ausgerollt?
Zuständig für die Baugenehmigung sind in Brandenburg die 20 unteren Bauaufsichtsbehörden — 14 Landkreise und sechs Städte. Den Anfang machten im Juli 2024 die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland.
Stand August 2026 nennt das Portal 13 angeschlossene Bauaufsichtsbehörden: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Schwedt/Oder, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark. Die übrigen sieben sollen folgen. Welche Behörde für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigt das Verwaltungsportal des Landes unter der Leistung „Baugenehmigung"; Portal-Link und Kurzdaten stehen auf unserer Seite Digitaler Bauantrag in Brandenburg.
Anmeldung: welches Konto brauchen Sie?
Hier unterscheidet sich Brandenburg deutlich von anderen Ländern: Für die Registrierung genügt eine E-Mail-Adresse. Servicekonten wie die BundID oder das Unternehmenskonto (MUK) sind nicht erforderlich, weil das Land die Schriftformerfordernisse im Bauantragsverfahren abgebaut hat. Perspektivisch sollen beide Konten für Vorhaben mit Identitätsnachweis eingebunden werden — welches Konto wofür taugt, erklärt der Ratgeber BundID & ELSTER für den Bauantrag.
- Zusätzlicher Schutz: Nach dem Login lässt sich unter „Konto verwalten" eine Zwei-Faktor-Authentifizierung per Authenticator-App einrichten.
- Gemeinsame Bearbeitung: Wer den Projektraum anlegt, kann die andere Seite einladen; Büro und Bauherrschaft dürfen beide einreichen. Fachplanende lassen sich bisher nicht einbinden.
- Kosten: Das Portal ist kostenfrei; die Gebühr für den Bauantrag stellt die Behörde zusammen mit dem Bescheid zu.
Was in Brandenburg anders ist
- Keine Unterschrift: Das Schriftformerfordernis der Bauvorlagenverordnung gilt nach § 2 BbgBauVorlV nicht für die elektronische Antragstellung. Statt zu unterschreiben, geben Entwurfsverfassende und Fachplanende nach § 54 BbgBO Namen, Büro und Anschrift auf der Bauvorlage an.
- Ausnahme für beurkundete Unterlagen: Was von Rechts wegen beurkundet werden muss — etwa der amtliche Lageplan — bleibt unterschrieben, wird eingescannt hochgeladen, und das Original ist aufzubewahren.
- Vordrucke bleiben Pflicht: Für die Antragstellung sind die Formulare der obersten Bauaufsichtsbehörde zu verwenden; Umfang und Inhalt der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung.
- Abweichungen gesondert beantragen: Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind nach § 67 Absatz 2 BbgBO in Textform gesondert zu beantragen und zu begründen.
- Feste Verfahrensfristen: Die Behörde prüft binnen drei Wochen die Vollständigkeit und bestätigt den Eingang (§ 69 Absatz 1 BbgBO), beteiligte Fachbehörden haben zwei Wochen, die Entscheidung fällt binnen eines Monats nach Eingang aller Stellungnahmen. Werden angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag als zurückgenommen.
- Sieben Jahre Geltungsdauer: Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und Vorbescheid gelten nach § 73 Absatz 1 BbgBO sieben Jahre — deutlich länger als die drei Jahre, die in den meisten Ländern der Regelfall sind.
Typische Fehler beim Einreichen über das VBA
Die Vorgaben des Portals sind streng; an ihnen scheitern die meisten Uploads:
- Falsches Format. Zugelassen sind nur PDF- und PDF/A-Dateien. Beim Export aus dem CAD-Programm sind alle Layer auf einer Ebene zusammenzufassen, Dateianlagen innerhalb einer PDF-Datei sind unzulässig, und es darf keine Dokumenteneinschränkung — etwa ein Passwortschutz — aktiv sein.
- Grenzen gerissen. 80 MB je Datei, 200 MB für alle Bauvorlagen zusammen, höchstens 500 Dateien — ein Grund, auf Scans zu verzichten.
- Dateinamen. Höchstens 90 Zeichen, keine doppelten Leerzeichen, keines der Sonderzeichen
^*<>{}?|:/&%. Inhalt und Erstelldatum sollen am Namen ablesbar sein, jede Bauvorlage gehört in eine eigene Datei. - Auf dem falschen Weg eingereicht. Hat die Behörde den elektronischen Zugang eröffnet, ist der Papierweg versperrt — Anträge kommen zurück, und es beginnt keine Frist zu laufen. Ob die Übermittlung geklappt hat, erkennen Sie am Statuswechsel von „Antrag in Vorbereitung" zu „in Bearbeitung".
Die Bedienung im Portal beschreibt Digitaler Bauantrag Schritt für Schritt, die nötigen Unterlagen die Unterlagen-Übersicht, den Verfahrensüberblick Ablauf des digitalen Bauantrags und den Vergleich der Ländersysteme Virtuelles Bauamt.
Häufige Fragen
Ist der digitale Bauantrag in Brandenburg Pflicht?
Ja, seit dem 30. Juni 2026. § 68 Absatz 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung verlangt, dass der Bauantrag in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Die Pflicht greift dort, wo die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang über das Virtuelle Bauamt eröffnet hat.
Was gilt, wenn meine Bauaufsichtsbehörde noch nicht am VBA teilnimmt?
Dann greift die Übergangsregelung des § 88 Absatz 6 BbgBO: Bauanträge sind bis zum 30. September 2026 in Schriftform einzureichen, solange die Behörde den elektronischen Zugang nicht eröffnet hat. Ab dem 1. Oktober 2026 entfällt dieser Ausweg.
Welche Bauaufsichtsbehörden sind an das VBA angeschlossen?
Nach Angaben des Portals sind 13 der 20 unteren Bauaufsichtsbehörden angeschlossen (Stand August 2026), darunter Cottbus, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Märkisch-Oderland und die Uckermark.
Brauche ich eine BundID für das Virtuelle Bauamt Brandenburg?
Nein. Für die Registrierung am VBA-Portal genügt eine E-Mail-Adresse; Servicekonten wie BundID oder das Unternehmenskonto (MUK) sind nicht erforderlich, weil Brandenburg die Schriftformerfordernisse abgebaut hat.
Welche Dateiformate und Dateigrößen erlaubt das VBA?
Zulässig sind ausschließlich PDF- beziehungsweise PDF/A-Dateien ohne eingebettete Dateianlagen und ohne aktivierte Dokumenteneinschränkung. Eine einzelne Datei darf höchstens 80 MB groß sein, alle Bauvorlagen zusammen 200 MB, und es sind maximal 500 Dateien je Vorgang möglich.
Muss ich den Bauantrag im VBA unterschreiben?
Nein. Das Schriftformerfordernis der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung gilt nach § 2 BbgBauVorlV nicht für die elektronische Antragstellung über das Virtuelle Bauamt. Statt einer Unterschrift sind Vor- und Nachname, gegebenenfalls das Büro und die Anschrift der verantwortlichen Personen anzugeben.