EfA „Digitale Baugenehmigung“
Die „Digitale Baugenehmigung“ ist der bundesweit am weitesten verbreitete Onlinedienst für den Bauantrag. Sie wurde im Rahmen des OZG-Projekts „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“ nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)
Beim EfA-Prinzip entwickelt ein Bundesland eine Software, die anschließend von allen anderen Ländern nachgenutzt werden kann. Das vermeidet Doppelentwicklungen und beschleunigt die bundesweite Digitalisierung.
Welche Länder nutzen den EfA-Dienst?
Neben MV nutzen den Dienst u. a.:
- Baden-Württemberg (als „ViBa BW“-Nachnutzung), Bayern, Bremen, Hamburg
- Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Eigene Lösungen verfolgen dagegen Berlin, Brandenburg und Hessen.
Funktionsweise
Kern ist ein virtueller Vorgangsraum: Antragstellende nutzen ihn für die kollaborative Antragsbearbeitung, die Verwaltung für die Bearbeitung der eingereichten Anträge. Bis März 2025 wurden über den Dienst bereits rund 18.500 Anträge gestellt; in 63 % der mitnutzenden unteren Bauaufsichtsbehörden kann der Bauantrag digital gestellt und bearbeitet werden.
Übersicht je Land: Digitaler Bauantrag nach Bundesland.