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EfA „Digitale Baugenehmigung“

Die „Digitale Baugenehmigung“ ist der bundesweit am weitesten verbreitete Onlinedienst für den Bauantrag. Sie wurde im Rahmen des OZG-Projekts „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“ nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.

Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)

Beim EfA-Prinzip entwickelt ein Bundesland eine Software, die anschließend von allen anderen Ländern nachgenutzt werden kann. Das vermeidet Doppelentwicklungen und beschleunigt die bundesweite Digitalisierung.

Welche Länder nutzen den EfA-Dienst?

Neben MV nutzen den Dienst u. a.:

  • Baden-Württemberg (als „ViBa BW“-Nachnutzung), Bayern, Bremen, Hamburg
  • Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Eigene Lösungen verfolgen dagegen Berlin, Brandenburg und Hessen.

Funktionsweise

Kern ist ein virtueller Vorgangsraum: Antragstellende nutzen ihn für die kollaborative Antragsbearbeitung, die Verwaltung für die Bearbeitung der eingereichten Anträge. Bis März 2025 wurden über den Dienst bereits rund 18.500 Anträge gestellt; in 63 % der mitnutzenden unteren Bauaufsichtsbehörden kann der Bauantrag digital gestellt und bearbeitet werden.

Übersicht je Land: Digitaler Bauantrag nach Bundesland.

Stand: Juni 2026 · BMWSB – Digitaler Bauantrag ↗ · Angaben ohne Gewähr