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Schloss Sanssouci mit Weinbergterrassen in Potsdam – Wahrzeichen Brandenburgs.
BB Digital-Pflicht

Wahrzeichen: Schloss Sanssouci

Digitaler Bauantrag in Brandenburg

Ihr Land in 10 Sekunden

Mit dem Virtuellen Bauamt Brandenburg (VBA) können Bauanträge rund um die Uhr online eingereicht und alle Schritte bis zum Bescheid elektronisch verfolgt werden. Seit dem 1. Oktober 2026 ist die elektronische Einreichung landesweit Pflicht: Alle 20 unteren Bauaufsichtsbehörden sind an das VBA angeschlossen, und die Schriftform-Übergangsregelung ist ausgelaufen. Maßgeblich ist § 68 Abs. 1 Satz 2 BbgBO: Antrag und Bauvorlagen sind elektronisch einzureichen; die Schriftform-Übergangsregelung des § 88 Abs. 6 BbgBO ist am 30. September 2026 ausgelaufen.

System
Virtuelles Bauamt Brandenburg (VBA) Eigene Landeslösung (VBA)
Einreichung
Verpflichtend digital seit 1. Oktober 2026§ 68 Abs. 1 Satz 2 BbgBO
Offizielles Portal
vba.brandenburg.de ↗
Landesbauordnung
BbgBO Brandenburgische Bauordnung
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Brandenburg. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg betreibt mit dem Virtuellen Bauamt Brandenburg (VBA) eine eigene Lösung. § 68 Absatz 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) verlangt die elektronische Einreichung des Bauantrags seit dem 30. Juni 2026; die Schriftform-Rückausnahme des § 88 Absatz 6 BbgBO für Behörden ohne elektronischen Zugang ist am 30. September 2026 ausgelaufen. Seit Oktober 2026 sind alle 20 unteren Bauaufsichtsbehörden angeschlossen, womit die Pflicht landesweit ausnahmslos gilt.

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Brandenburg u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

PotsdamCottbusBrandenburg an der HavelFrankfurt (Oder)Landkreis UckermarkLandkreis Oberhavel

Gut zu wissen

  • Brandenburg betreibt mit dem VBA eine eigene Landeslösung (nicht der EfA-Dienst aus MV); Plattformbetreiber ist der Brandenburgische IT-Dienstleister ZIT-BB.
  • Nach Hamburg und Bremen ist Brandenburg das erste Flächenland, das alle Bauaufsichtsbehörden angeschlossen hat (MIL, 6. Oktober 2026) — für den Bauantrag ist der Papierweg damit überall versperrt.
  • Für die Anmeldung am VBA-Portal genügt eine E-Mail-Adresse — BundID oder Unternehmenskonto sind in Brandenburg nicht erforderlich.
  • Bauvorlagen sind ausschließlich als PDF oder PDF/A zulässig (max. 80 MB je Datei, 200 MB und 500 Dateien je Vorgang).

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Brandenburg überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der BbgBO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Brandenburg

Welches System nutzt Brandenburg für den digitalen Bauantrag?

Brandenburg setzt auf „Virtuelles Bauamt Brandenburg (VBA)“ (Eigene Landeslösung (VBA)). Mit dem Virtuellen Bauamt Brandenburg (VBA) können Bauanträge rund um die Uhr online eingereicht und alle Schritte bis zum Bescheid elektronisch verfolgt werden. Seit dem 1. Oktober 2026 ist die elektronische Einreichung landesweit Pflicht: Alle 20 unteren Bauaufsichtsbehörden sind an das VBA angeschlossen, und die Schriftform-Übergangsregelung ist ausgelaufen.

Ist der digitale Bauantrag in Brandenburg verpflichtend?

Ja. In Brandenburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend (seit 1. Oktober 2026). Papier bleibt nur der begründete Ausnahmefall. Maßgeblich ist § 68 Abs. 1 Satz 2 BbgBO: Antrag und Bauvorlagen sind elektronisch einzureichen; die Schriftform-Übergangsregelung des § 88 Abs. 6 BbgBO ist am 30. September 2026 ausgelaufen.

Wer ist in Brandenburg für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Brandenburg?

In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 9. Oktober 2026 · Offizielle Quelle (Brandenburg) ↗ · Angaben ohne Gewähr