Wahrzeichen: Schloss Sanssouci
Digitaler Bauantrag in Brandenburg
Mit dem Virtuellen Bauamt Brandenburg (VBA) können Bauanträge rund um die Uhr online eingereicht und alle Schritte bis zum Bescheid elektronisch verfolgt werden. Das Angebot soll bis 2026 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs verfügbar sein.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Brandenburg. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Brandenburg
Brandenburg betreibt mit dem Virtuellen Bauamt Brandenburg (VBA) eine eigene Lösung, die bis 2026 flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verfügbar sein soll. Grundlage ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO); das Angebot wird laut Land bereits sehr gut angenommen.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Brandenburg u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Brandenburg betreibt mit dem VBA eine eigene Landeslösung (nicht der EfA-Dienst aus MV).
- Das Angebot wird schrittweise ausgerollt (z. B. Landkreis Uckermark).
- Alle Verfahrensschritte lassen sich im digitalen Vorgangsraum abwickeln.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Brandenburg
Welches System nutzt Brandenburg für den digitalen Bauantrag?
Brandenburg setzt auf „Virtuelles Bauamt Brandenburg (VBA)“ (Eigene Landeslösung (VBA)). Mit dem Virtuellen Bauamt Brandenburg (VBA) können Bauanträge rund um die Uhr online eingereicht und alle Schritte bis zum Bescheid elektronisch verfolgt werden. Das Angebot soll bis 2026 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs verfügbar sein.
Ist der digitale Bauantrag in Brandenburg verpflichtend?
Nein. In Brandenburg ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Brandenburg für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Brandenburg?
In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.