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Gartenhaus in Bremen: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Gartenhaus ein Gebäude – auch dann, wenn es als Bausatz aus dem Baumarkt kommt und nur verschraubt wird. Was in Bremen gilt, steht in der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Bremen ist ein Gartenhaus bis 12 m² Brutto-Grundfläche (als Gartengerätehaus; sonstige eingeschossige Gebäude nur bis 10 m²) verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO). Im Außenbereich gilt: keine Verfahrensfreiheit – dort bleiben nur privilegierte Betriebsgebäude der Land- und Forstwirtschaft freigestellt. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
12 m² Brutto-Grundfläche (als Gartengerätehaus; sonstige eingeschossige Gebäude nur bis 10 m²)
Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände
Außenbereich (§ 35 BauGB)
keine Verfahrensfreiheit – dort bleiben nur privilegierte Betriebsgebäude der Land- und Forstwirtschaft freigestellt
Rechtsgrundlage
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO
BremLBO vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. 2024 S. 270), in Kraft seit 1. Juli 2024
Grenzbebauung
Zulässig sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 18 m auf dem Grundstück; Dachüberstände und Gesimse bis zusammen 0,50 m bleiben unberücksichtigt
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO

Was die BremLBO vorgibt

Ob ein Gartenhaus genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Bremen ist das die Bremische Landesbauordnung. Die einschlägige Regelung ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO:

Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 Quadratmeter, Gartengerätehäuser bis 12 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich.

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Transparenzportal Bremen) ↗

Entscheidend ist damit die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Bremen

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Bremen gilt für Nebengebäude dieser Art: Zulässig sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 18 m auf dem Grundstück; Dachüberstände und Gesimse bis zusammen 0,50 m bleiben unberücksichtigt. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Bremen trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Bremen insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Die Brutto-Grundfläche übersteigt 12 m² beim Gartengerätehaus oder 10 m² bei sonstigen Gebäuden.
  • Das Gebäude hat mehr als ein Geschoss.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich.
  • Das Gartenhaus soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Nebengebäude aus oder begrenzt ihre Größe.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Bremen

Bremen ist das einzige Bundesland, das den Sonderfall Gartengerätehaus ausdrücklich im Gesetz benennt: Mit der Neufassung von 2024 wurde neben die allgemeine 10-m²-Schwelle eigens eine Stufe von 12 m² Brutto-Grundfläche für Gartengerätehäuser gestellt. Der Grenzwert bleibt damit trotzdem einer der niedrigsten bundesweit.

  • Die 12-m²-Stufe wurde ausdrücklich geschaffen, um neben Gartengeräten auch Platz für Fahrräder zu lassen. Wer das Häuschen anders nutzt, fällt auf die allgemeine 10-m²-Grenze zurück.
  • Die BremLBO gilt für Bremen und Bremerhaven gleichermaßen; eine Nachfolgenovelle ist in Arbeit, aber noch nicht in Kraft.
  • § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO nennt weder Aufenthaltsräume noch Feuerstätten als Ausschlussgrund; für die Bebauung an der Nachbargrenze nach § 6 Abs. 8 BremLBO sind sie dagegen schädlich.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Bremen digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Bremen über Digitales Baugenehmigungsverfahren (EfA), einer EfA-Nachnutzung. In Bremen ist die digitale Einreichung ein Angebot, aber noch keine allgemeine Pflicht. Zuständig sind in der Regel: Bauordnungsämter Bremen und Bremerhaven. Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Bremen.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Gartenhaus: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Gartenhaus in Bremen

Braucht ein Gartenhaus in Bremen eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO ist ein Gartenhaus in Bremen bis 12 m² Brutto-Grundfläche (als Gartengerätehaus; sonstige eingeschossige Gebäude nur bis 10 m²) verfahrensfrei. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 12 m² Brutto-Grundfläche (als Gartengerätehaus; sonstige eingeschossige Gebäude nur bis 10 m²). Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO in der Fassung: BremLBO vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. 2024 S. 270), in Kraft seit 1. Juli 2024.

Darf ein Gartenhaus in Bremen direkt an die Grundstücksgrenze?

Zulässig sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 18 m auf dem Grundstück; Dachüberstände und Gesimse bis zusammen 0,50 m bleiben unberücksichtigt. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: keine Verfahrensfreiheit – dort bleiben nur privilegierte Betriebsgebäude der Land- und Forstwirtschaft freigestellt. Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Gartenhaus dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-07-30 · BremLBO vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. 2024 S. 270), in Kraft seit 1. Juli 2024 · Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Transparenzportal Bremen) ↗ · Angaben ohne Gewähr