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Digitaler Bauantrag in Bremen
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Bremen bietet das digitale Baugenehmigungsverfahren auf Basis des EfA-Onlinedienstes „Digitale Baugenehmigung“ an. In der Stadtgemeinde Bremen ist die elektronische Einreichung seit dem 1. Juli 2026 der Regelfall, in Bremerhaven ist sie weiterhin ein Angebot. Maßgeblich ist § 2 Abs. 1 Satz 4 BremBauVorlV: die Stadtgemeinde Bremen hat die elektronische Einreichung auf dieser Grundlage mit dem 3. Verfahrenserlass vom 21. November 2025 verbindlich gemacht.
- System
- Digitales Baugenehmigungsverfahren (EfA) EfA „Digitale Baugenehmigung“
- Einreichung
- Teilweise verpflichtend seit 1. Juli 2026 in der Stadtgemeinde Bremen; in Bremerhaven weiter auch in Papierform§ 2 Abs. 1 Satz 4 BremBauVorlV
- Offizielles Portal
- hb.digitalebaugenehmigung.de ↗
- Landesbauordnung
- BremLBO Bremische Landesbauordnung
- Zuständige Behörde
- Bauordnungsämter Bremen und Bremerhaven
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Bremen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Bremen
Als Stadtstaat hat Bremen nur zwei zuständige Stellen – die Bauordnungsämter in Bremen und Bremerhaven – und nutzt den bundesweiten EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“. Die Pflicht gilt deshalb nur in einer der beiden Stadtgemeinden: Nach dem dritten Verfahrenserlass vom 21. November 2025 zu § 2 Absatz 1 Satz 4 der Bremischen Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) sind Bauvorlagen in der Stadtgemeinde Bremen seit dem 1. Juli 2026 im Regelfall verpflichtend über das Serviceportal einzureichen; in Bremerhaven bleibt die Papierform zulässig. Maßgeblich ist im Übrigen die Bremische Landesbauordnung (BremLBO).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Bremen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Bremen nutzt den bundesweiten EfA-Dienst (federführend Mecklenburg-Vorpommern).
- Zuständig sind die Bauordnungsämter der Städte Bremen und Bremerhaven – der Pflichtstatus unterscheidet sich zwischen beiden.
- Die Landesseite des Onlinedienstes trennt beide Stadtgemeinden: Für die Stadtgemeinde Bremen führt der Pfad /bremen/ – diese Adresse nennt die Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 21. November 2025 (Amtsblatt Nr. 215 vom 28. November 2025) neben dem Bremer Serviceportal –, für Bremerhaven der Pfad /bremerhaven/. Der Bremerhavener Zugang war beim Abruf am 7. Oktober 2026 als in finaler Testphase gekennzeichnet.
- In der Stadtgemeinde Bremen werden Anträge in Papierform seit dem 1. Juli 2026 zurückgeschickt; vom 1. Juni 2025 bis 30. Juni 2026 galt eine Wahlmöglichkeit („Soft Start“).
- Papier bleibt in Bremen nur die Ausnahme, wenn die elektronische Einreichung unzumutbar ist oder die Behörde die verfahrenstechnischen Voraussetzungen nicht hat (§ 2 Absatz 7 BremBauVorlV).
- Jeder Antrag und jede Bauvorlage muss als eigene Datei in archivfähigem PDF und mit den im Verfahrenserlass vorgegebenen Dateinamen übermittelt werden.
- BremLBO und BremBauVorlV werden zum 1. Januar 2027 durch das „Artikelgesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften“ geändert – Fundstellen und Lesefassungen stehen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung bereit.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Bremen überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der BremLBO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Bremen
Welches System nutzt Bremen für den digitalen Bauantrag?
Bremen setzt auf „Digitales Baugenehmigungsverfahren (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Bremen bietet das digitale Baugenehmigungsverfahren auf Basis des EfA-Onlinedienstes „Digitale Baugenehmigung“ an. In der Stadtgemeinde Bremen ist die elektronische Einreichung seit dem 1. Juli 2026 der Regelfall, in Bremerhaven ist sie weiterhin ein Angebot.
Ist der digitale Bauantrag in Bremen verpflichtend?
Teilweise. In Bremen gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: seit 1. Juli 2026 in der Stadtgemeinde Bremen; in Bremerhaven weiter auch in Papierform. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form. Maßgeblich ist § 2 Abs. 1 Satz 4 BremBauVorlV: die Stadtgemeinde Bremen hat die elektronische Einreichung auf dieser Grundlage mit dem 3. Verfahrenserlass vom 21. November 2025 verbindlich gemacht.
Wer ist in Bremen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Bauordnungsämter Bremen und Bremerhaven.
Welche Landesbauordnung gilt in Bremen?
In Bremen gilt die Bremische Landesbauordnung (BremLBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.