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Offener Doppelcarport aus Holz mit Flachdach neben einem Einfamilienhaus, Hecke als Grundstücksgrenze, gepflasterte Zufahrt
HB Verfahrensfrei bis 50 m²

Carport in Bremen: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Carport ein überdachter Stellplatz – in den Landesbauordnungen meist zusammen mit Garagen geregelt, gemessen über die Grundfläche statt über den Rauminhalt. Was in Bremen gilt, steht in der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Bremen ist ein Carport bis 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO). Im Außenbereich gilt: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m)
Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände
Außenbereich (§ 35 BauGB)
keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig
Rechtsgrundlage
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO
BremLBO vom 29. Mai 2024, berichtigt bekannt gemacht im Brem.GBl. Nr. 60 S. 380 vom 25. Juni 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024
Grenzbebauung
Zulässig sind Garagen, Carports, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, überdachte Fahrradabstellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze; Dachüberstände und Gesimse von zusammen bis zu 0,50 m bleiben unberücksichtigt, insgesamt sind auf einem Grundstück 18 m grenznahe Bebauung zulässig
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO

Was die BremLBO vorgibt

Ob ein Carport genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Bremen ist das die Bremische Landesbauordnung. Die einschlägige Regelung ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO:

Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze und Fahrradabstellplätze, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis zu 3 Meter und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück, außer im Außenbereich.

Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Transparenzportal Bremen) ↗

Entscheidend ist damit die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Bremen

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Bremen gilt für Nebengebäude dieser Art: Zulässig sind Garagen, Carports, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, überdachte Fahrradabstellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze; Dachüberstände und Gesimse von zusammen bis zu 0,50 m bleiben unberücksichtigt, insgesamt sind auf einem Grundstück 18 m grenznahe Bebauung zulässig. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Bremen trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Bremen insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Die Brutto-Grundfläche aller Garagen, Carports und überdachten Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück übersteigt zusammen 50 m².
  • Die mittlere Wandhöhe übersteigt 3 m.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich.
  • Der Carport soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Garagen und überdachte Stellplätze aus oder begrenzt Größe, Standort oder Dachform.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.
  • Die mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m – dann entfällt in den meisten Ländern die Verfahrensfreiheit.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Bremen

Bremen nennt den Carport im Abstandsflächenrecht ausdrücklich beim Namen und stellt ihn Garagen und Stellplätzen gleich. Zwei Werte sind Bremen-typisch: Die 50 m² gelten kumulativ je Baugrundstück, und an den Nachbargrenzen darf insgesamt 18 m weit gebaut werden – der höchste Summenwert der Flächenländer, während je einzelne Grenze die üblichen 9 m bleiben.

  • Bremen ist eines der wenigen Länder, deren Bauordnung das Wort „Carport“ selbst verwendet: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BremLBO nennt Garagen, Carports, Stellplätze und überdachte Fahrradabstellplätze in einer Reihe.
  • Der Grenzwert gilt „je Baugrundstück“ und „insgesamt“: Eine vorhandene Garage und ein neuer Carport werden zusammengerechnet.
  • An der Nachbargrenze erlaubt Bremen insgesamt 18 m Bebauung statt der in den meisten Ländern üblichen 15 m – je einzelne Grenze bleiben es aber 9 m.
  • Die Bremer Bauaufsicht rechnet die mittlere Wandhöhe so, dass Giebelflächen zu einem Drittel hinzugerechnet werden und Dachneigungen bis 45 Grad auf der Traufseite unberücksichtigt bleiben; § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO verweist dafür ausdrücklich auf § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1.
  • Die BremLBO gilt für Bremen und Bremerhaven gleichermaßen.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Bremen digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Bremen über Digitales Baugenehmigungsverfahren (EfA), einer EfA-Nachnutzung. In Bremen gilt die Pflicht zur digitalen Einreichung nicht landesweit einheitlich – sie hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab, fragen Sie dort nach der Form. Zuständig sind in der Regel: Bauordnungsämter Bremen und Bremerhaven. Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Bremen.

Die Bremer Stadtmusikanten vor dem historischen Rathaus – Wahrzeichen Bremens.
Bremer Stadtmusikanten: In Bremen gilt die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) – sie entscheidet über die Verfahrensfreiheit, nicht das Bundesrecht.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Carport: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Carport in Bremen

Braucht ein Carport in Bremen eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO ist ein Carport in Bremen bis 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) verfahrensfrei. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Carport in Bremen ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m). Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO in der Fassung: BremLBO vom 29. Mai 2024, berichtigt bekannt gemacht im Brem.GBl. Nr. 60 S. 380 vom 25. Juni 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024.

Darf ein Carport in Bremen direkt an die Grundstücksgrenze?

Zulässig sind Garagen, Carports, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, überdachte Fahrradabstellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze; Dachüberstände und Gesimse von zusammen bis zu 0,50 m bleiben unberücksichtigt, insgesamt sind auf einem Grundstück 18 m grenznahe Bebauung zulässig. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Vorhaben dieser Art dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-08-07 · BremLBO vom 29. Mai 2024, berichtigt bekannt gemacht im Brem.GBl. Nr. 60 S. 380 vom 25. Juni 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 · Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Transparenzportal Bremen) ↗ · Angaben ohne Gewähr