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Offener Doppelcarport aus Holz mit Flachdach neben einem Einfamilienhaus, Hecke als Grundstücksgrenze, gepflasterte Zufahrt
ST Verfahrensfrei bis 50 m²

Carport in Sachsen-Anhalt: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Carport ein überdachter Stellplatz – in den Landesbauordnungen meist zusammen mit Garagen geregelt, gemessen über die Grundfläche statt über den Rauminhalt. Was in Sachsen-Anhalt gilt, steht in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Sachsen-Anhalt ist ein Carport bis 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) verfahrensfrei (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA). Im Außenbereich gilt: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m)
Maßgeblich ist die Grundfläche des Gebäudes
Außenbereich (§ 35 BauGB)
keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig
Rechtsgrundlage
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA
BauO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 2026 (GVBl. LSA S. 10)
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m zulässig; die Länge dieser Bebauung darf auf dem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten
§ 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauO LSA

Was die BauO LSA vorgibt

Ob ein Carport genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Sachsen-Anhalt ist das die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die einschlägige Regelung ist § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA:

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind.

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt) ↗

Entscheidend ist damit die Grundfläche des Gebäudes. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Sachsen-Anhalt

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Sachsen-Anhalt gilt für Nebengebäude dieser Art: In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m zulässig; die Länge dieser Bebauung darf auf dem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauO LSA.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Sachsen-Anhalt trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Sachsen-Anhalt insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Die Grundfläche übersteigt 50 m².
  • Die mittlere Wandhöhe übersteigt 3 m.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich.
  • Der Carport soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Garagen und überdachte Stellplätze aus oder begrenzt Größe, Standort oder Dachform.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.
  • Die mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m – dann entfällt in den meisten Ländern die Verfahrensfreiheit.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt zeigt den Kontrast zwischen Kleingebäude und Carport besonders scharf: Für ein Gerätehaus gelten 10 m² und Eingeschossigkeit, für Garagen und überdachte Stellplätze dagegen 50 m² Grundfläche bei 3 m mittlerer Wandhöhe. Wer den falschen Buchstaben liest, plant um den Faktor fünf zu klein.

  • Der Gesetzestext spricht von „Grundfläche“, nicht von Brutto-Grundfläche – für die Bemessung eines einfachen Carports ist der Unterschied gering, bei weit ausladenden Dachüberständen kann er aber zählen.
  • Der Kleingebäude-Tatbestand in Buchst. a (10 m², eingeschossig) gilt nicht für Garagen und überdachte Stellplätze; dafür ist ausschließlich Buchst. b einschlägig.
  • Die große Novelle vom 14. Januar 2026 hat über 30 Paragrafen an die Musterbauordnung angepasst und mit § 60a ein neues Mitteilungsverfahren eingeführt, den Garagen-/Carport-Tatbestand in Buchst. b aber unverändert gelassen.
  • An der Nachbargrenze stehen Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gleich; Wärmepumpen sind in § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 4 gesondert privilegiert (2 m Höhe, 3 m Länge je Grenze).
  • Verfahrensfrei entbindet nicht von Bebauungsplan, Denkmalschutz und den übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (§ 60 Abs. 5 und 6 BauO LSA).

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Sachsen-Anhalt digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Sachsen-Anhalt über Digitale Baugenehmigung (EfA), einer EfA-Nachnutzung. In Sachsen-Anhalt ist die digitale Einreichung ein Angebot, aber noch keine allgemeine Pflicht. Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte). Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Sachsen-Anhalt.

Der Magdeburger Dom an der Elbe – Wahrzeichen Sachsen-Anhalts.
Magdeburger Dom: In Sachsen-Anhalt gilt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) – sie entscheidet über die Verfahrensfreiheit, nicht das Bundesrecht.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Carport: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Carport in Sachsen-Anhalt

Braucht ein Carport in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA ist ein Carport in Sachsen-Anhalt bis 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) verfahrensfrei. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Carport in Sachsen-Anhalt ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m). Maßgeblich ist die Grundfläche des Gebäudes nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA in der Fassung: BauO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 2026 (GVBl. LSA S. 10).

Darf ein Carport in Sachsen-Anhalt direkt an die Grundstücksgrenze?

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m zulässig; die Länge dieser Bebauung darf auf dem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauO LSA. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Vorhaben dieser Art dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-08-12 · BauO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 2026 (GVBl. LSA S. 10) · Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt) ↗ · Angaben ohne Gewähr