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Offener Doppelcarport aus Holz mit Flachdach neben einem Einfamilienhaus, Hecke als Grundstücksgrenze, gepflasterte Zufahrt
BE Verfahrensfrei bis 50 m²

Carport in Berlin: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Carport ein überdachter Stellplatz – in den Landesbauordnungen meist zusammen mit Garagen geregelt, gemessen über die Grundfläche statt über den Rauminhalt. Was in Berlin gilt, steht in der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Berlin ist ein Carport bis 50 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; Abstellräume zählen mit) verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln). Im Außenbereich gilt: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
50 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; Abstellräume zählen mit)
Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände
Außenbereich (§ 35 BauGB)
keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig
Rechtsgrundlage
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln
BauO Bln vom 29. September 2005; §§ 6 und 61 in der Fassung vom 9. Juli 2026, gültig ab 23. Juli 2026
Grenzbebauung
Zulässig sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauO Bln

Was die BauO Bln vorgibt

Ob ein Carport genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Berlin ist das die Bauordnung für Berlin. Die einschlägige Regelung ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln:

Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder, jeweils sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmeter, außer im Außenbereich.

§ 61 BauO Bln (Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank Berlin) ↗

Entscheidend ist damit die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Berlin

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Berlin gilt für Nebengebäude dieser Art: Zulässig sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauO Bln.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Berlin trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Berlin insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Die Brutto-Grundfläche übersteigt 50 m² – Abstellräume zählen mit.
  • Die mittlere Wandhöhe übersteigt 3 m.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich.
  • Der Carport soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Garagen und überdachte Stellplätze aus oder begrenzt Größe, Standort oder Dachform.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.
  • Die mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m – dann entfällt in den meisten Ländern die Verfahrensfreiheit.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Berlin

Berlin hat die Freigrenze für Garagen und überdachte Stellplätze Ende 2023 von 30 auf 50 m² Brutto-Grundfläche angehoben und stellt Carports und Fahrradüberdachungen ausdrücklich gleich. Damit liegt die Hauptstadt bei der Carport-Verfahrensfreiheit inzwischen auf dem Niveau der großen Flächenländer – während Kleingebäude weiterhin bei nur 10 m² bleiben.

  • Seit dem 29. Dezember 2023 gilt die 50-m²-Schwelle; zuvor waren es 30 m². Ältere Ratgeber und kommunale Merkblätter zitieren oft noch den überholten Wert.
  • Berlin nennt überdachte Stellplätze und Fahrradabstellplätze ausdrücklich neben Garagen – ein klassischer Carport fällt klar unter denselben Tatbestand.
  • Die Stellplatzpflicht für Pkw ist in Berlin seit 1997 abgeschafft; das ändert nichts an der baurechtlichen Einordnung des Carports selbst.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Berlin digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Berlin über eBG – Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren, einer eigenen Landeslösung. In Berlin ist die digitale Einreichung ein Angebot, aber noch keine allgemeine Pflicht. Zuständig sind in der Regel: Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der zwölf Bezirke. Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Berlin.

Das Brandenburger Tor am Pariser Platz – Wahrzeichen Berlins.
Brandenburger Tor: In Berlin gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – sie entscheidet über die Verfahrensfreiheit, nicht das Bundesrecht.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Carport: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Carport in Berlin

Braucht ein Carport in Berlin eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln ist ein Carport in Berlin bis 50 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; Abstellräume zählen mit) verfahrensfrei. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Carport in Berlin ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 50 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; Abstellräume zählen mit). Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln in der Fassung: BauO Bln vom 29. September 2005; §§ 6 und 61 in der Fassung vom 9. Juli 2026, gültig ab 23. Juli 2026.

Darf ein Carport in Berlin direkt an die Grundstücksgrenze?

Zulässig sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauO Bln. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Vorhaben dieser Art dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-08-07 · BauO Bln vom 29. September 2005; §§ 6 und 61 in der Fassung vom 9. Juli 2026, gültig ab 23. Juli 2026 · § 61 BauO Bln (Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank Berlin) ↗ · Angaben ohne Gewähr