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Offener Doppelcarport aus Holz mit Flachdach neben einem Einfamilienhaus, Hecke als Grundstücksgrenze, gepflasterte Zufahrt
HE Verfahrensfrei bis 50 m²

Carport in Hessen: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Carport ein überdachter Stellplatz – in den Landesbauordnungen meist zusammen mit Garagen geregelt, gemessen über die Grundfläche statt über den Rauminhalt. Was in Hessen gilt, steht in der Hessischen Bauordnung (HBO) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Hessen ist ein Carport bis 50 m² Grundfläche (einschließlich Abstellraum; Zufahrten bis 200 m² sind mit erfasst) verfahrensfrei (§ 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO). Im Außenbereich gilt: 50 m² Grundfläche – die HBO nennt hier keine eigene Einschränkung, im Außenbereich scheitert ein privater Carport aber meist am Planungsrecht (§ 35 BauGB). Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
50 m² Grundfläche (einschließlich Abstellraum; Zufahrten bis 200 m² sind mit erfasst)
Maßgeblich ist die Grundfläche des Gebäudes
Außenbereich (§ 35 BauGB)
50 m² Grundfläche – die HBO nennt hier keine eigene Einschränkung, im Außenbereich scheitert ein privater Carport aber meist am Planungsrecht (§ 35 BauGB)
Rechtsgrundlage
§ 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO
HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198); Anlage zu § 63 in der Fassung vom 9. Oktober 2025, gültig ab 14. Oktober 2025
Grenzbebauung
Ohne eigene Abstandsfläche zulässig sind je Baugrundstück eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum, entweder unmittelbar an der Nachbargrenze oder mit mindestens 1 m Abstand; die grenzseitige mittlere Wandhöhe darf höchstens 3 m, die Wandfläche je Nachbargrenze höchstens 25 m² und die Länge der Grenzbebauung insgesamt 15 m einschließlich Dachüberständen betragen
§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 und 3 HBO

Was die HBO vorgibt

Ob ein Carport genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Hessen ist das die Hessische Bauordnung. Die einschlägige Regelung ist § 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO:

Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m² Grundfläche einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche, unter dem Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 1.

Hessische Bauordnung vom 28. Mai 2018, Gesamtausgabe (Hessenrecht) ↗

Entscheidend ist damit die Grundfläche des Gebäudes. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Hessen

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Hessen gilt für Nebengebäude dieser Art: Ohne eigene Abstandsfläche zulässig sind je Baugrundstück eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum, entweder unmittelbar an der Nachbargrenze oder mit mindestens 1 m Abstand; die grenzseitige mittlere Wandhöhe darf höchstens 3 m, die Wandfläche je Nachbargrenze höchstens 25 m² und die Länge der Grenzbebauung insgesamt 15 m einschließlich Dachüberständen betragen. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 und 3 HBO.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Hessen trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Hessen insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Die Grundfläche übersteigt 50 m² – ein angebauter Abstellraum zählt mit.
  • Die zugehörige Zufahrt ist größer als 200 m² Grundfläche.
  • Die Gemeinde erklärt nach dem Freistellungsvorbehalt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder beantragt eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
  • Der Carport soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Garagen und überdachte Stellplätze aus oder begrenzt Größe, Standort oder Dachform.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.
  • Die mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m – dann entfällt in den meisten Ländern die Verfahrensfreiheit.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Hessen

Hessen ist das einzige Land, das die Genehmigungsfreiheit für Garagen und Carports an eine Beteiligung der Gemeinde koppelt: Nach dem Freistellungsvorbehalt in Abschnitt IV Nr. 1 der Anlage zu § 63 HBO müssen die Bauvorlagen eingereicht werden, und erst 14 Tage später darf gebaut werden. Dafür verzichtet der Tatbestand auf jede Wandhöhengrenze und schließt die Zufahrt bis 200 m² mit ein.

  • Anders als in den meisten Ländern ist die Genehmigungsfreiheit in Hessen nicht voraussetzungslos: Nr. 1.2 steht unter dem Freistellungsvorbehalt des Abschnitts IV Nr. 1 der Anlage. Sie müssen der Gemeinde das Vorhaben mit den erforderlichen Bauvorlagen zur Kenntnis geben und dürfen 14 Tage nach Eingang beginnen, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt.
  • Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass bestimmte Vorhaben von dieser Kenntnisgabe ausgenommen sind – ein Anruf beim Bauamt klärt, was vor Ort gilt.
  • Nr. 1.2 nennt keine Wandhöhengrenze. Die 3 m mittlere Wandhöhe und die 25 m² Wandfläche werden erst für die Bebauung an der Nachbargrenze nach § 6 Abs. 10 HBO relevant.
  • Nicht überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche samt Zufahrten bis 200 m² sind nach Nr. 12.3 der Anlage gesondert genehmigungsfrei; für den überdachten Stellplatz gilt die Garagenregel.
  • Seit dem 14. Oktober 2025 stehen die Freistellungsvorbehalte in Abschnitt IV der Anlage; ältere Merkblätter verweisen noch auf Abschnitt V.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Hessen digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Hessen über Bauportal Hessen, einer eigenen Landeslösung. In Hessen gilt die Pflicht zur digitalen Einreichung nicht landesweit einheitlich – sie hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab, fragen Sie dort nach der Form. Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte). Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Hessen.

Die Frankfurter Skyline mit dem Römer am Main – Wahrzeichen Hessens.
Frankfurter Skyline mit Römer: In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO) – sie entscheidet über die Verfahrensfreiheit, nicht das Bundesrecht.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Carport: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Carport in Hessen

Braucht ein Carport in Hessen eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach § 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO ist ein Carport in Hessen bis 50 m² Grundfläche (einschließlich Abstellraum; Zufahrten bis 200 m² sind mit erfasst) verfahrensfrei. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Carport in Hessen ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 50 m² Grundfläche (einschließlich Abstellraum; Zufahrten bis 200 m² sind mit erfasst). Maßgeblich ist die Grundfläche des Gebäudes nach § 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO in der Fassung: HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198); Anlage zu § 63 in der Fassung vom 9. Oktober 2025, gültig ab 14. Oktober 2025.

Darf ein Carport in Hessen direkt an die Grundstücksgrenze?

Ohne eigene Abstandsfläche zulässig sind je Baugrundstück eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum, entweder unmittelbar an der Nachbargrenze oder mit mindestens 1 m Abstand; die grenzseitige mittlere Wandhöhe darf höchstens 3 m, die Wandfläche je Nachbargrenze höchstens 25 m² und die Länge der Grenzbebauung insgesamt 15 m einschließlich Dachüberständen betragen. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 und 3 HBO. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: 50 m² Grundfläche – die HBO nennt hier keine eigene Einschränkung, im Außenbereich scheitert ein privater Carport aber meist am Planungsrecht (§ 35 BauGB). Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Vorhaben dieser Art dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-08-07 · HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198); Anlage zu § 63 in der Fassung vom 9. Oktober 2025, gültig ab 14. Oktober 2025 · Hessische Bauordnung vom 28. Mai 2018, Gesamtausgabe (Hessenrecht) ↗ · Angaben ohne Gewähr