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Offener Doppelcarport aus Holz mit Flachdach neben einem Einfamilienhaus, Hecke als Grundstücksgrenze, gepflasterte Zufahrt
BY Verfahrensfrei bis 50 m²

Carport in Bayern: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Carport ein überdachter Stellplatz – in den Landesbauordnungen meist zusammen mit Garagen geregelt, gemessen über die Grundfläche statt über den Rauminhalt. Was in Bayern gilt, steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Bayern ist ein Carport bis 50 m² Fläche (im Sinn von Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO (mittlere Wandhöhe bis 3 m)) verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO). Im Außenbereich gilt: keine Verfahrensfreiheit – Garagen und überdachte Stellplätze sind im Außenbereich unabhängig von der Fläche genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
50 m² Fläche (im Sinn von Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO (mittlere Wandhöhe bis 3 m))
Maßgeblich ist die im Gesetz genannte Fläche
Außenbereich (§ 35 BauGB)
keine Verfahrensfreiheit – Garagen und überdachte Stellplätze sind im Außenbereich unabhängig von der Fläche genehmigungspflichtig
Rechtsgrundlage
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190), gültig ab 1. Mai 2026
Grenzbebauung
Zulässig sind Garagen einschließlich ihrer Nebenräume und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; Dächer über 45 Grad werden zu einem Drittel, über 70 Grad voll auf die Wandhöhe angerechnet
Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO

Was die BayBO vorgibt

Ob ein Carport genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Bayern ist das die Bayerische Bauordnung. Die einschlägige Regelung ist Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO:

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.

Art. 57 BayBO (BAYERN.RECHT, Bayerisches Staatsministerium der Justiz) ↗

Entscheidend ist damit die im Gesetz genannte Fläche. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Bayern

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Bayern gilt für Nebengebäude dieser Art: Zulässig sind Garagen einschließlich ihrer Nebenräume und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; Dächer über 45 Grad werden zu einem Drittel, über 70 Grad voll auf die Wandhöhe angerechnet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Bayern trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Bayern insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Die Fläche übersteigt 50 m².
  • Die mittlere Wandhöhe übersteigt 3 m – dann greift der Verweis auf Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 nicht mehr.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich.
  • Der Carport soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Garagen und überdachte Stellplätze aus oder begrenzt Größe, Standort oder Dachform.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.
  • Die mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m – dann entfällt in den meisten Ländern die Verfahrensfreiheit.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Bayern

Bayern knüpft die Verfahrensfreiheit für Carports an den Typus der Abstandsflächen-Privilegierung: Nur „überdachte Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1“ mit höchstens 50 m² Fläche sind freigestellt. Wer höher als 3 m baut, fällt aus beiden Privilegien – Verfahrensfreiheit und Grenzbebauung – gleichzeitig heraus.

  • Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verweist ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1: Die 3-m-Wandhöhe ist Teil der Verfahrensfreiheit, nicht nur der Grenzprivilegierung.
  • Im Geltungsbereich einer Satzung nach Art. 57 Abs. 2 BayBO können Garagen mit Nutzfläche bis 100 m² sowie überdachte Stellplätze zusätzlich verfahrensfrei sein, wenn die Satzung Standort und Größe regelt.
  • Nach § 2 Abs. 1 GaStellV müssen zwischen einer Garage und der öffentlichen Verkehrsfläche Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein; für den offenen Carport ohne Tor greift diese Anforderung nicht.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Bayern digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Bayern über Digitaler Bauantrag Bayern, einer EfA-Nachnutzung. In Bayern ist die digitale Einreichung ein Angebot, aber noch keine allgemeine Pflicht. Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte). Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Bayern.

Schloss Neuschwanstein vor den bayerischen Alpen – Wahrzeichen Bayerns.
Schloss Neuschwanstein: In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO) – sie entscheidet über die Verfahrensfreiheit, nicht das Bundesrecht.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Carport: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Carport in Bayern

Braucht ein Carport in Bayern eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO ist ein Carport in Bayern bis 50 m² Fläche (im Sinn von Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO (mittlere Wandhöhe bis 3 m)) verfahrensfrei. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Carport in Bayern ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 50 m² Fläche (im Sinn von Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO (mittlere Wandhöhe bis 3 m)). Maßgeblich ist die im Gesetz genannte Fläche nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO in der Fassung: BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190), gültig ab 1. Mai 2026.

Darf ein Carport in Bayern direkt an die Grundstücksgrenze?

Zulässig sind Garagen einschließlich ihrer Nebenräume und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; Dächer über 45 Grad werden zu einem Drittel, über 70 Grad voll auf die Wandhöhe angerechnet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: keine Verfahrensfreiheit – Garagen und überdachte Stellplätze sind im Außenbereich unabhängig von der Fläche genehmigungspflichtig. Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Vorhaben dieser Art dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-08-07 · BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190), gültig ab 1. Mai 2026 · Art. 57 BayBO (BAYERN.RECHT, Bayerisches Staatsministerium der Justiz) ↗ · Angaben ohne Gewähr