Zum Inhalt springen
virtuellesbauamt.de
Offener Doppelcarport aus Holz mit Flachdach neben einem Einfamilienhaus, Hecke als Grundstücksgrenze, gepflasterte Zufahrt
MV Verfahrensfrei bis 40 m²

Carport in Mecklenburg-Vorpommern: Baugenehmigung nötig?

Baurechtlich ist ein Carport ein überdachter Stellplatz – in den Landesbauordnungen meist zusammen mit Garagen geregelt, gemessen über die Grundfläche statt über den Rauminhalt. Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt, steht in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) – hier die konkreten Grenzwerte mit Fundstelle.

Kurz erklärt

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Carport bis 40 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V), solange das Gebäude keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthält. Im Außenbereich gilt: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Tatbestands unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Verfahrensfrei bis (Innenbereich)
40 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m)
Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände
Außenbereich (§ 35 BauGB)
keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Tatbestands unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig
Rechtsgrundlage
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015; §§ 6 und 61 in der Fassung vom 26. Mai 2026, gültig ab 12. Juni 2026
Grenzbebauung
Zulässig sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; Solaranlagen auf diesen Gebäuden bleiben privilegiert, solange die mittlere Gesamthöhe 3 m nicht übersteigt
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. b sowie Satz 2 LBauO M-V

Was die LBauO M-V vorgibt

Ob ein Carport genehmigt werden muss, entscheidet nicht der Bund, sondern das Bauordnungsrecht des Landes. In Mecklenburg-Vorpommern ist das die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die einschlägige Regelung ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V:

Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m², außer im Außenbereich.

§ 61 LBauO M-V, Fassung vom 26. Mai 2026 (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern) ↗

Entscheidend ist damit die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände. Rechnen Sie den Wert vor der Bestellung eines Bausatzes nach: Maßgeblich sind die Außenmaße, nicht die nutzbare Innenfläche. Wer knapp unter einer Grenze plant, sollte einen Puffer einkalkulieren, weil Fundament, Dachüberstand oder eine spätere Erweiterung den Wert schnell überschreiten.

Grenzbebauung und Abstandsflächen in Mecklenburg-Vorpommern

Die zweite Frage nach der Genehmigungspflicht ist der Abstand zum Nachbarn. Beides wird oft verwechselt: Ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten – geprüft wird nur nicht vorab durch die Behörde. In Mecklenburg-Vorpommern gilt für Nebengebäude dieser Art: Zulässig sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; Solaranlagen auf diesen Gebäuden bleiben privilegiert, solange die mittlere Gesamthöhe 3 m nicht übersteigt. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. b sowie Satz 2 LBauO M-V.

Wie Sie die Tiefe der Abstandsfläche konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Abstandsflächen berechnen. Wenn Ihr Vorhaben die Grenzwerte reißt oder der Nachbar Einwände erhebt, hilft Nachbar und Bauantrag weiter.

Wann Sie in Mecklenburg-Vorpommern trotzdem einen Bauantrag brauchen

Die Verfahrensfreiheit entfällt in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Der Carport enthält Aufenthaltsräume oder eine Feuerstätte.
  • Die Brutto-Grundfläche übersteigt 40 m² – dann bleibt nur die 10-m²-Regel für eingeschossige Gebäude.
  • Die mittlere Wandhöhe übersteigt 3 m.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich.
  • Der Carport soll im Außenbereich nach § 35 BauGB stehen.
  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung schließt Garagen und überdachte Stellplätze aus oder begrenzt Größe, Standort oder Dachform.
  • Das Grundstück liegt in einem Sanierungsgebiet, einem Denkmalensemble oder einem Schutzgebiet des Natur- und Artenschutzes.
  • Die mittlere Wandhöhe überschreitet 3 m – dann entfällt in den meisten Ländern die Verfahrensfreiheit.

Sobald einer dieser Punkte greift, ist das reguläre Verfahren nötig. Welche Unterlagen dafür zusammenkommen müssen, steht in der Checkliste Bauantrag; ob Sie den Antrag selbst einreichen dürfen, klärt Bauantrag ohne Architekt.

Besonderheit in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern kennt seit der Novelle 2026 keinen eigenen Garagen- oder Carport-Tatbestand mehr: Der überdachte Stellplatz wird wie jedes andere Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten behandelt und ist bis 40 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei. Neu ist außerdem, dass eine Solaranlage auf dem grenzständigen Carport die Abstandsflächen-Privilegierung nicht mehr zerstört.

  • Mit der Novelle vom 26. Mai 2026 hat Mecklenburg-Vorpommern den eigenen Garagen-Tatbestand gestrichen: Carports fallen jetzt unter die allgemeine Regel für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Die Grenze stieg dabei von 30 auf 40 m² Brutto-Grundfläche.
  • Weil der Wortlaut nicht mehr von „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze“ spricht, entscheidet allein die Ausstattung: Ein Carport ohne Aufenthaltsraum und ohne Feuerstätte ist erfasst, ein beheizter Hobbyraum unter demselben Dach nicht.
  • Ein nicht überdachter Stellplatz ist nach § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBauO M-V bis 100 m² Fläche samt Zufahrt verfahrensfrei; sobald überdacht wird, gilt die 40-m²-Grenze.
  • Eine Photovoltaikanlage auf dem grenzständigen Carport ist seit der Novelle abstandsflächenrechtlich privilegiert, solange die mittlere Gesamthöhe von 3 m eingehalten wird – vorher ging die Privilegierung durch die Anlage verloren.
  • Ältere Merkblätter nennen noch 30 m² und einen eigenen Buchstaben für Garagen einschließlich überdachter Stellplätze.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der häufigste und teuerste Irrtum: „keine Genehmigung nötig“ wird als „keine Vorschriften“ gelesen. Auch ohne Bauantrag gelten weiterhin Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, das Nachbarrecht des Landes, der Denkmalschutz sowie Vorgaben aus Natur-, Arten- und Wasserrecht. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Bauherrin oder Bauherr – nicht die Behörde, die nichts geprüft hat.

Stellt sich später heraus, dass das Vorhaben doch genehmigungspflichtig war, liegt ein Schwarzbau vor. Der entsteht nicht durch böse Absicht, sondern meist durch eine falsch berechnete Kubatur. Weil kein Bestandsschutz entsteht, kann die Bauaufsicht auch Jahre später den Rückbau verlangen. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder eine Bauvoranfrage deutlich günstiger als ein Rückbau.

Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern digital einreichen

Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, läuft der Antrag in Mecklenburg-Vorpommern über Digitaler Bauantrag (EfA – federführend), der EfA-Lösung, die das Land selbst entwickelt hat. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Pflicht zur digitalen Einreichung nicht landesweit einheitlich – sie hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab, fragen Sie dort nach der Form. Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte). Alle Details zum Verfahren, zum offiziellen Portal und zur Anmeldung stehen auf unserer Länderseite Digitaler Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Schweriner Schloss auf der Schlossinsel – Wahrzeichen Mecklenburg-Vorpommerns.
Schweriner Schloss: In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) – sie entscheidet über die Verfahrensfreiheit, nicht das Bundesrecht.

Allgemein gilt: Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, Unterschiede gibt es bei Portal, Anmeldung und Dateiformaten. Womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen, haben wir separat aufbereitet.

Carport: Regeln in anderen Bundesländern

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt alle Länder nebeneinander.

Häufige Fragen: Carport in Mecklenburg-Vorpommern

Braucht ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung?

Nicht zwingend. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V ist ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern bis 40 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) verfahrensfrei, solange das Gebäude keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthält. Oberhalb dieser Grenze ist ein Bauantrag erforderlich.

Wie groß darf ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigung sein?

Die Grenze liegt bei 40 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m). Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, also die überbaute Fläche einschließlich der Umfassungswände nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V in der Fassung: LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015; §§ 6 und 61 in der Fassung vom 26. Mai 2026, gültig ab 12. Juni 2026.

Darf ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern direkt an die Grundstücksgrenze?

Zulässig sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf dem Grundstück; Solaranlagen auf diesen Gebäuden bleiben privilegiert, solange die mittlere Gesamthöhe 3 m nicht übersteigt. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. b sowie Satz 2 LBauO M-V. Unabhängig davon können ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung strengere Vorgaben machen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Regeln: keine Verfahrensfreiheit – dort ist ein Carport nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Tatbestands unabhängig von seiner Größe genehmigungspflichtig. Wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil baut, sollte die Zulässigkeit vorab klären – häufig scheitert ein privates Vorhaben dieser Art dort schon am Planungsrecht.

Was passiert, wenn ich ohne die nötige Genehmigung baue?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung, ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen – auch Jahre später, weil kein Bestandsschutz entsteht.

Stand: 2026-08-07 · LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015; §§ 6 und 61 in der Fassung vom 26. Mai 2026, gültig ab 12. Juni 2026 · § 61 LBauO M-V, Fassung vom 26. Mai 2026 (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern) ↗ · Angaben ohne Gewähr