Wahrzeichen: Schweriner Schloss
Digitaler Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat den digitalen Bauantrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend entwickelt. Die Lösung „Digitale Baugenehmigung“ wird inzwischen von zahlreichen weiteren Bundesländern nachgenutzt. Im Land selbst ist die elektronische Einreichung die Regel, einzelne Behörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Mecklenburg-Vorpommern. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist das Entwicklerland des bundesweiten EfA-Dienstes „Digitale Baugenehmigung“, der mehrfach als bestes OZG-Projekt ausgezeichnet wurde und inzwischen von zahlreichen weiteren Ländern nachgenutzt wird. Im eigenen Land ist die Rechtslage zweistufig: § 2 Absatz 1 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) verlangt seit dem 13. Dezember 2022, den Antrag elektronisch in Textform einzureichen – nach § 2 Absatz 7 Satz 2 kann die Bauaufsichtsbehörde aber das schriftliche Verfahren verlangen, wenn das aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Grundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Mecklenburg-Vorpommern u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- MV ist das Entwicklerland des bundesweit meistgenutzten Onlinedienstes.
- Das Projekt wurde mehrfach als bestes OZG-/Registermodernisierungsprojekt ausgezeichnet.
- Bis Dezember 2025 wurden über den Dienst bundesweit 65.719 Vorgänge gestartet (Angabe der Geschäftsstelle, ohne Nordrhein-Westfalen).
- Fragen Sie vor der Einreichung bei Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Form: Der Landkreis Vorpommern-Rügen verlangt beispielsweise aus technischen Gründen weiterhin das schriftliche Verfahren mit dreifacher Papierausfertigung.
- Bauvorlagen sind als einzelne Dateien in archivfähigem PDF/A nach ISO 19005-2 zu übermitteln; die Behörde kann Dateigrößen begrenzen.
- Hat die oberste Bauaufsichtsbehörde Formulare veröffentlicht, sind diese zu verwenden (§ 2 Absatz 2 BauVorlVO M-V).
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der LBauO M-V bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Welches System nutzt Mecklenburg-Vorpommern für den digitalen Bauantrag?
Mecklenburg-Vorpommern setzt auf „Digitaler Bauantrag (EfA – federführend)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“ (Entwicklerland)). Mecklenburg-Vorpommern hat den digitalen Bauantrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend entwickelt. Die Lösung „Digitale Baugenehmigung“ wird inzwischen von zahlreichen weiteren Bundesländern nachgenutzt. Im Land selbst ist die elektronische Einreichung die Regel, einzelne Behörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren.
Ist der digitale Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend?
Teilweise. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: seit 13. Dezember 2022, soweit die Bauaufsichtsbehörde nicht das schriftliche Verfahren verlangt. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form.
Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.