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Das Schweriner Schloss auf der Schlossinsel – Wahrzeichen Mecklenburg-Vorpommerns.
MV

Wahrzeichen: Schweriner Schloss

Digitaler Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat den digitalen Bauantrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend entwickelt. Die Lösung „Digitale Baugenehmigung“ wird inzwischen von zahlreichen weiteren Bundesländern nachgenutzt.

System
Digitaler Bauantrag (EfA – federführend)
EfA „Digitale Baugenehmigung“ (Entwicklerland)
Einreichung
Digital möglich (Angebot)
Landesbauordnung
LBauO M-V
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Mecklenburg-Vorpommern. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist das Entwicklerland des bundesweiten EfA-Dienstes „Digitale Baugenehmigung“, der mehrfach als bestes OZG-Projekt ausgezeichnet wurde und inzwischen von zahlreichen weiteren Ländern nachgenutzt wird. Grundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Mecklenburg-Vorpommern u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

RostockSchwerinNeubrandenburgStralsundGreifswald

Gut zu wissen

  • MV ist das Entwicklerland des bundesweit meistgenutzten Onlinedienstes.
  • Das Projekt wurde mehrfach als bestes OZG-/Registermodernisierungsprojekt ausgezeichnet.
  • Bis März 2025 wurden über den Dienst bundesweit rund 18.500 Anträge gestellt.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern

Welches System nutzt Mecklenburg-Vorpommern für den digitalen Bauantrag?

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf „Digitaler Bauantrag (EfA – federführend)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“ (Entwicklerland)). Mecklenburg-Vorpommern hat den digitalen Bauantrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend entwickelt. Die Lösung „Digitale Baugenehmigung“ wird inzwischen von zahlreichen weiteren Bundesländern nachgenutzt.

Ist der digitale Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend?

Nein. In Mecklenburg-Vorpommern ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.

Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: Juni 2026 · Offizielle Quelle (Mecklenburg-Vorpommern) ↗ · Angaben ohne Gewähr