Wahrzeichen: Schweriner Schloss
Digitaler Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat den digitalen Bauantrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend entwickelt. Die Lösung „Digitale Baugenehmigung“ wird inzwischen von zahlreichen weiteren Bundesländern nachgenutzt.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Mecklenburg-Vorpommern. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist das Entwicklerland des bundesweiten EfA-Dienstes „Digitale Baugenehmigung“, der mehrfach als bestes OZG-Projekt ausgezeichnet wurde und inzwischen von zahlreichen weiteren Ländern nachgenutzt wird. Grundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Mecklenburg-Vorpommern u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- MV ist das Entwicklerland des bundesweit meistgenutzten Onlinedienstes.
- Das Projekt wurde mehrfach als bestes OZG-/Registermodernisierungsprojekt ausgezeichnet.
- Bis März 2025 wurden über den Dienst bundesweit rund 18.500 Anträge gestellt.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Welches System nutzt Mecklenburg-Vorpommern für den digitalen Bauantrag?
Mecklenburg-Vorpommern setzt auf „Digitaler Bauantrag (EfA – federführend)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“ (Entwicklerland)). Mecklenburg-Vorpommern hat den digitalen Bauantrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend entwickelt. Die Lösung „Digitale Baugenehmigung“ wird inzwischen von zahlreichen weiteren Bundesländern nachgenutzt.
Ist der digitale Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend?
Nein. In Mecklenburg-Vorpommern ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.