Wahrzeichen: Schloss Neuschwanstein
Digitaler Bauantrag in Bayern
In Bayern können Bauanträge, Abgrabungsanträge, Änderungsanträge und weitere Anzeigen bei einer wachsenden Zahl von Behörden online über den Dienst „Digitaler Bauantrag Bayern“ eingereicht werden. Die Verfügbarkeit hängt von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde ab.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Bayern. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern wird der digitale Bauantrag über den landesweiten Dienst digitalerbauantrag.bayern.de bereitgestellt und schrittweise bei den unteren Bauaufsichtsbehörden ausgerollt. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) kennt mit der Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) ein vereinfachtes Vorgehen für viele Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Bayern u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Die Online-Einreichung ist derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht.
- Prüfen Sie über digitalerbauantrag.bayern.de, ob Ihre zuständige Behörde den Dienst bereits anbietet.
- Bayern nutzt die EfA-Lösung und rollt sie schrittweise bei den unteren Bauaufsichtsbehörden aus.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Bayern
Welches System nutzt Bayern für den digitalen Bauantrag?
Bayern setzt auf „Digitaler Bauantrag Bayern“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). In Bayern können Bauanträge, Abgrabungsanträge, Änderungsanträge und weitere Anzeigen bei einer wachsenden Zahl von Behörden online über den Dienst „Digitaler Bauantrag Bayern“ eingereicht werden. Die Verfügbarkeit hängt von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde ab.
Ist der digitale Bauantrag in Bayern verpflichtend?
Nein. In Bayern ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Bayern für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Bayern?
In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.