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Digitaler Bauantrag in Hessen
Hessen betreibt mit dem „Bauportal Hessen“ (technischer Dienstleister ekom21) eine eigene Landeslösung. Seit dem 1. April 2025 lassen sich Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung online einreichen; ob das elektronische Verfahren für Sie verpflichtend ist, bestimmt Ihre Bauaufsichtsbehörde.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Hessen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Hessen
Hessen betreibt mit dem Bauportal Hessen (technischer Dienstleister ekom21) eine eigene Lösung, die seit dem 1. April 2025 verfügbar ist. Seit der HBO-Novelle vom 14. Oktober 2025 („Baupaket I“) gibt § 62 Absatz 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) den Bauaufsichtsbehörden ausdrücklich die Befugnis zu bestimmen, „dass ausschließlich das elektronische Verfahren zu nutzen ist“ – die Pflicht entsteht damit behördenweise und nicht landesweit. Einzelne Behörden nehmen Anträge bereits ausschließlich elektronisch entgegen.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Hessen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Rechtsgrundlage der Pflicht ist § 62 Absatz 4 HBO in der Fassung vom 14. Oktober 2025: Im elektronischen Verfahren entfällt das Schriftformerfordernis, und die Behörde kann das elektronische Verfahren als einzigen Weg vorschreiben.
- Der Rollout erfolgt regional gestaffelt; einzelne Behörden nehmen Anträge bereits ausschließlich elektronisch entgegen (z. B. Landkreis Kassel ab 1. März 2026, Wiesbaden seit Dezember 2025).
- Hessen nutzt nicht den bundesweiten EfA-Dienst, sondern das eigene Bauportal.
- Support bei Registrierung/Technik über das Bauportal-Team von ekom21.
- Die HBO-Novelle vom 14. Oktober 2025 kam ohne Übergangsregelung – alle geänderten Bestimmungen gelten seit diesem Tag.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Hessen überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der HBO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Hessen
Welches System nutzt Hessen für den digitalen Bauantrag?
Hessen setzt auf „Bauportal Hessen“ (Eigene Landeslösung (ekom21)). Hessen betreibt mit dem „Bauportal Hessen“ (technischer Dienstleister ekom21) eine eigene Landeslösung. Seit dem 1. April 2025 lassen sich Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung online einreichen; ob das elektronische Verfahren für Sie verpflichtend ist, bestimmt Ihre Bauaufsichtsbehörde.
Ist der digitale Bauantrag in Hessen verpflichtend?
Teilweise. In Hessen gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: seit 14. Oktober 2025, wo die Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren angeordnet hat. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form.
Wer ist in Hessen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Hessen?
In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.