Wahrzeichen: Brandenburger Tor
Digitaler Bauantrag in Berlin
Berlin betreibt mit dem eBG (Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren) eine eigene Landeslösung. Über Antragsassistenten lassen sich Bauanträge – etwa im vereinfachten (§ 63 BauO Bln) oder regulären Verfahren (§ 64 BauO Bln) – digital einreichen.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Berlin. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Berlin
Berlin setzt mit dem eBG auf eine eigene Landeslösung mit spezialisierten Antragsassistenten – etwa für das vereinfachte Verfahren nach § 63 und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Zuständig sind die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der zwölf Bezirke, weshalb sich Abläufe und Digitalisierungsgrad je Bezirk unterscheiden können.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Berlin u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Zentrale Anlaufstelle ist das Portal berlin.de/ebg mit eigenen Antragsassistenten.
- Berlin nutzt nicht den bundesweiten EfA-Onlinedienst, sondern das eigene eBG.
- Den Verfahrensstand können Antragstellende über ein Auskunftsmodul (mit Aktenzeichen und PIN) einsehen.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Berlin
Welches System nutzt Berlin für den digitalen Bauantrag?
Berlin setzt auf „eBG – Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren“ (Eigene Landeslösung (eBG)). Berlin betreibt mit dem eBG (Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren) eine eigene Landeslösung. Über Antragsassistenten lassen sich Bauanträge – etwa im vereinfachten (§ 63 BauO Bln) oder regulären Verfahren (§ 64 BauO Bln) – digital einreichen.
Ist der digitale Bauantrag in Berlin verpflichtend?
Nein. In Berlin ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Berlin für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der zwölf Bezirke.
Welche Landesbauordnung gilt in Berlin?
In Berlin gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.