Wahrzeichen: Magdeburger Dom
Digitaler Bauantrag in Sachsen-Anhalt
Ihr Land in 10 Sekunden
Sachsen-Anhalt nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“, an dessen mehrfach ausgezeichneter Umsetzung das Land beteiligt war. Wie weit Sie damit kommen, hängt von Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde ab: 16 der 19 Behörden bieten das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren digital an, 9 von 19 auch das Vollverfahren (Stand September 2026). Maßgeblich ist § 67 Abs. 1 BauO LSA: der Bauantrag ist schriftlich einzureichen, die elektronische Einreichung eröffnen § 84 Abs. 7 BauO LSA und die EBauVO.
- System
- Digitale Baugenehmigung (EfA) EfA „Digitale Baugenehmigung“
- Einreichung
- Digital möglich (Angebot) § 67 Abs. 1 BauO LSA
- Offizielles Portal
- st.digitalebaugenehmigung.de ↗
- Landesbauordnung
- BauO LSA Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Zuständige Behörde
- Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte)
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Sachsen-Anhalt. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt war an der Umsetzung des EfA-Dienstes beteiligt, der mehrfach als bestes OZG- und Registermodernisierungsprojekt ausgezeichnet wurde. Die Rechtslage ist zweistufig: § 67 Absatz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) hält an der Schriftform fest und erlaubt die elektronische Antragstellung nur, wenn „die technischen Voraussetzungen gegeben“ sind. Was das bedeutet, regelt auf Grundlage von § 84 Absatz 7 BauO LSA die Elektronische Bauverfahrensverordnung (EBauVO) vom 19. April 2023, in Kraft seit dem 27. April 2023: Sie deckt die elektronische Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen ebenso ab wie die Bekanntgabe der Bescheide. Ergänzend lässt § 1 Absatz 2 der Bauvorlagenverordnung elektronische Bauvorlagen nur zu, wenn die zuständige Bauaufsichtsbehörde den digitalen Datenverkehr eröffnet hat — die Verfügbarkeit entscheidet sich also vor Ort.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Sachsen-Anhalt u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Für alle 19 unteren Bauaufsichtsbehörden sind Vorgangsräume auf der Produktivumgebung eingerichtet; genutzt hat das gut die Hälfte, um eigene Antrags- und Anzeigestrecken freizuschalten (Angaben des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales, Stand September 2026). Das Vollverfahren richtet sich nach § 71 in Verbindung mit § 63 BauO LSA.
- Der Einstieg läuft über die Landesseite des Onlinedienstes mit einem eigenen Pfad je Behörde: Der Burgenlandkreis nennt sie das „Landesportal Bauen-Online“ und verweist auf st.digitalebaugenehmigung.de/lk-burgenlandkreis/, der Landkreis Wittenberg auf st.digitalebaugenehmigung.de/lk-wittenberg/. Alternativ führt der Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes zum selben Dienst.
- Kern des Onlinedienstes ist der „Vorgangsraum“: Bauherrschaft, Entwurfsverfasser und Sachbearbeitung arbeiten gemeinsam an einem Antrag, statt Dateien hin- und herzuschicken.
- Die Anbindung der Behörden an ihre eigenen Fachverfahren über eine Schnittstelle wird inzwischen produktiv genutzt — das verkürzt den Weg vom eingereichten Antrag in die Sachbearbeitung.
- Wo der digitale Datenverkehr nicht eröffnet ist, bleibt es bei Papier: Bauvorlagen sind dann nach § 1 Absatz 2 BauVorlVO auf alterungsbeständigem Papier im Format DIN A4 einzureichen, eine elektronische Fassung nur zusätzlich.
- Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA gilt eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht fristgerecht, muss sie den Eintritt unaufgefordert bescheinigen (§ 68 Absatz 5 BauO LSA in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 14. Januar 2026). Auf die Fiktion können Sie vorher in Textform verzichten.
- Die Behörde bestätigt den Eingang des Bauantrags und prüft ihn binnen zwei Wochen auf Vollständigkeit; über den Antrag entscheidet sie innerhalb von drei Monaten, verlängerbar um höchstens zwei Monate (§ 68 Absatz 2 und 4 BauO LSA).
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Sachsen-Anhalt überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der BauO LSA bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt
Welches System nutzt Sachsen-Anhalt für den digitalen Bauantrag?
Sachsen-Anhalt setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Sachsen-Anhalt nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“, an dessen mehrfach ausgezeichneter Umsetzung das Land beteiligt war. Wie weit Sie damit kommen, hängt von Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde ab: 16 der 19 Behörden bieten das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren digital an, 9 von 19 auch das Vollverfahren (Stand September 2026).
Ist der digitale Bauantrag in Sachsen-Anhalt verpflichtend?
Nein. In Sachsen-Anhalt ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab. Maßgeblich ist § 67 Abs. 1 BauO LSA: der Bauantrag ist schriftlich einzureichen, die elektronische Einreichung eröffnen § 84 Abs. 7 BauO LSA und die EBauVO.
Wer ist in Sachsen-Anhalt für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt gilt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.