Felix Schuldt
Architekt M. A. · fachlich verantwortlich für die Inhalte von viba
Kurz erklärt
Die Inhalte von viba verantwortet Felix Schuldt, Architekt M. A. und Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die Themen: Baugenehmigungsverfahren, digitaler Bauantrag und die Portale der 16 Bundesländer – aus der Sicht derer, die einreichen, nicht aus der Perspektive der prüfenden Behörde. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist das nicht.
Qualifikation und Kammerzugehörigkeit
Felix Schuldt ist Architekt mit Masterabschluss und Geschäftsführer der Nutzuu GmbH, der Herausgeberin von viba. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist gesetzlich geschützt: Führen darf sie nach § 2 Absatz 1 des Architektengesetzes Baden-Württemberg im Regelfall nur, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist. Zuständig ist die Architektenkammer Baden-Württemberg. Mit der Eintragung gelten die Berufsordnung der Kammer und die Pflicht zur ständigen Fort- und Weiterbildung; über Verstöße entscheiden die Berufsgerichte für Architektinnen und Architekten. Registereintrag, Umsatzsteuer-ID, Kammer und Berufshaftpflicht stehen im Impressum, das im Fußbereich jeder Seite verlinkt ist.
Für das Thema dieser Website hat die Kammermitgliedschaft eine konkrete Folge: Wer die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen darf, ist in Baden-Württemberg nach § 63 Absatz 2 Nummer 1 der Landesbauordnung bauvorlageberechtigt und darf Bauvorlagen als Entwurfsverfasser erstellen. Die Beiträge auf viba entstehen entsprechend aus der Perspektive derer, die einen Bauantrag zusammenstellen, einreichen und nachbessern. Wann Sie ohne eine solche Berechtigung selbst einreichen dürfen, steht im Ratgeber Bauantrag ohne Architekt.
Themengebiete
- Digitaler Bauantrag – Unterlagen, Kosten, Fristen und der Verfahrensablauf im Portal.
- Virtuelles Bauamt – die Landesportale, ihre Betreibermodelle und die Frage, wo digital eingereicht werden muss.
- Landesbauordnungen im Vergleich – Zuständigkeiten, Pflichtstatus und Fundstellen in allen 16 Ländern.
- Genehmigungsbedürftigkeit einzelner Vorhaben – Grenzwerte für Garage, Carport, Gartenhaus und weitere Vorhaben, je Land mit Paragraf und Zitat.
- Verfahrensrecht in der Praxis: Ratgeber zu Nachbarbeteiligung, Genehmigungsfiktion, Abnahmen und Ablehnungen sowie das Glossar der Begriffe, mit denen Bauämter arbeiten.
Verantwortung und Arbeitsweise
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Absatz 2 MStV ist Felix Schuldt; Herausgeberin der Website ist die Nutzuu GmbH in Karlsruhe. Jede Rechts-, Fristen- und Zahlenangabe wird gegen die genannte amtliche Fundstelle geprüft; Recherche, Strukturierung und Textentwürfe entstehen dabei software- und KI-gestützt. Wie ein Beitrag im Einzelnen entsteht, welche Quellen als Beleg zählen und wie Aktualität gesichert wird, steht ausführlich auf Über viba.
viba ist ein unabhängiges, redaktionelles Informationsangebot und kein behördliches Portal: Hier lässt sich kein Antrag stellen, keine Auskunft zum Verfahrensstand einholen und keine Rechtsberatung im Einzelfall erhalten. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde. Hinweise auf eine veraltete Fundstelle oder einen falschen Grenzwert nimmt die Redaktion gern über das Kontaktformular entgegen.
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