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Freistehende gemauerte Einzelgarage mit Flachdach und geschlossenem Sektionaltor neben einem Wohnhaus, gepflasterte Zufahrt und hohe Hecke an der Grundstücksgrenze

Vorhaben · 16 von 16 Ländern geprüft

Garage: Baugenehmigung in allen 16 Bundesländern

Ab welcher Größe braucht eine Garage eine Baugenehmigung? Baurechtlich ist eine Garage ein Gebäude zum Abstellen von Kraftfahrzeugen – umschlossen und in der Regel mit Tor. Die Landesbauordnungen messen sie über die Grundfläche und regeln sie zusammen mit überdachten Stellplätzen; daneben gilt die Garagenverordnung des Landes.

Kurz erklärt

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Wert: Die Verfahrensfreiheit endet je nach Landesbauordnung zwischen 36 und 60 m². Den größten Spielraum lassen Niedersachsen und Thüringen, den kleinsten hat das Saarland. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten fast überall strengere Regeln.

Garage: Grenzwerte der Verfahrensfreiheit nach Bundesland, Stand 2026-09
Bundesland Verfahrensfrei bis
Baden-Württemberg 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Bayern 50 m² Fläche (im Sinn von Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO, also mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Berlin 50 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; Abstellräume der Garage zählen mit) Details
Brandenburg 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; im qualifizierten Bebauungsplangebiet 100 m² Grundfläche) Details
Bremen 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Hamburg 50 m² Brutto-Grundfläche (je zugehörigem Hauptgebäude, bei Wandhöhe bis 3 m; offene Stellplätze werden angerechnet) Details
Hessen 50 m² Grundfläche (einschließlich Abstellraum; die zugehörige Zufahrt darf bis zu 200 m² groß sein) Details
Mecklenburg-Vorpommern 40 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Niedersachsen 60 m² Grundfläche (je Baugrundstück, bei einer Höhe bis 3 m; Zufahrten sind mit erfasst) Details
Nordrhein-Westfalen 50 m² Brutto-Grundfläche (insgesamt je Grundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Rheinland-Pfalz 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe jeder Außenwand bis 3,20 m und Firsthöhe bei Giebelwänden bis 4 m) Details
Saarland 36 m² Brutto-Grundfläche (nur eingeschossig, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m über der Geländeoberfläche) Details
Sachsen 50 m² Brutto-Grundfläche (je Grundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Sachsen-Anhalt 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Schleswig-Holstein 50 m² Brutto-Grundfläche (nur notwendige Garagen, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) Details
Thüringen 60 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; bis 23. Juli 2026 galten 50 m²) Details

Warum es keinen bundesweiten Wert gibt

Das Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes regelt, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf – also die städtebauliche Zulässigkeit über Bebauungsplan, Innen- und Außenbereich. Wie gebaut werden darf und welches Verfahren nötig ist, steht dagegen in der Landesbauordnung. Die 16 Länder haben die Musterbauordnung unterschiedlich streng umgesetzt, deshalb unterscheiden sich die Grenzwerte teils um ein Vielfaches.

So lesen Sie die Tabelle richtig

  • Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag, keine Vorabprüfung – siehe verfahrensfreie Bauvorhaben.
  • Nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Nachbarrecht und Denkmalschutz gelten weiter.
  • Innenbereich meint den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Werte.
  • Maßgeblich ist die Fundstelle: Wir nennen zu jedem Land den Paragrafen und verlinken die amtliche Quelle. Landesbauordnungen werden häufig novelliert.

Wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist

Dann führt der Weg über einen Bauantrag – und der läuft inzwischen in fast allen Ländern digital über das virtuelle Bauamt. Welches System und welcher Pflichtstatus in Ihrem Land gilt, zeigt die Bundesländer-Übersicht. Der grundsätzliche Ablauf, die nötigen Unterlagen sowie Kosten und Dauer sind bundesweit vergleichbar.

Wer unsicher ist, ob das Vorhaben unter die Verfahrensfreiheit fällt, klärt das am besten vorab: schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder über eine Bauvoranfrage. Das ist deutlich günstiger als ein späterer Rückbau.

Häufige Fragen: Garage und Baugenehmigung

Braucht eine Garage in Deutschland eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Bundesland ab. Die Verfahrensfreiheit endet je nach Landesbauordnung zwischen 36 und 60 m². Ein bundesweit einheitlicher Wert existiert nicht, weil das Bauordnungsrecht Ländersache ist.

Warum unterscheiden sich die Regeln je Bundesland so stark?

Das Baugesetzbuch des Bundes regelt nur die städtebauliche Zulässigkeit. Ob ein Vorhaben ein Genehmigungsverfahren durchlaufen muss, steht dagegen in der Landesbauordnung – und die 16 Länder haben die Musterbauordnung unterschiedlich streng umgesetzt.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

In der Regel nicht. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten deutlich niedrigere Grenzen oder es besteht generelle Genehmigungspflicht, weil dort der Schutz der freien Landschaft Vorrang hat.

Heißt verfahrensfrei, dass keine Vorschriften gelten?

Nein. Verfahrensfrei bedeutet nur, dass die Bauaufsichtsbehörde vorab nicht prüft. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht, Denkmalschutz und Gestaltungssatzung gelten unverändert – die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei der Bauherrin oder dem Bauherrn.

Stand: 2026-09 · Angaben ohne Gewähr