Vorhaben · 16 von 16 Ländern geprüft
Garage: Baugenehmigung in allen 16 Bundesländern
Ab welcher Größe braucht eine Garage eine Baugenehmigung? Baurechtlich ist eine Garage ein Gebäude zum Abstellen von Kraftfahrzeugen – umschlossen und in der Regel mit Tor. Die Landesbauordnungen messen sie über die Grundfläche und regeln sie zusammen mit überdachten Stellplätzen; daneben gilt die Garagenverordnung des Landes.
Kurz erklärt
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Wert: Die Verfahrensfreiheit endet je nach Landesbauordnung zwischen 36 und 60 m². Den größten Spielraum lassen Niedersachsen und Thüringen, den kleinsten hat das Saarland. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten fast überall strengere Regeln.
| Bundesland | Verfahrensfrei bis | Außenbereich | Rechtsgrundlage | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b LBO | Details |
| Bayern | 50 m² Fläche (im Sinn von Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO, also mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort bleibt eine Garage unabhängig von ihrer Fläche genehmigungspflichtig | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO | Details |
| Berlin | 50 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; Abstellräume der Garage zählen mit) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln | Details |
| Brandenburg | 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; im qualifizierten Bebauungsplangebiet 100 m² Grundfläche) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig, und zwar nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Tatbestands | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO | Details |
| Bremen | 50 m² Brutto-Grundfläche (je Baugrundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO | Details |
| Hamburg | 50 m² Brutto-Grundfläche (je zugehörigem Hauptgebäude, bei Wandhöhe bis 3 m; offene Stellplätze werden angerechnet) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 61 HBauO i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b HBauO | Details |
| Hessen | 50 m² Grundfläche (einschließlich Abstellraum; die zugehörige Zufahrt darf bis zu 200 m² groß sein) | 50 m² Grundfläche – die Anlage zu § 63 HBO nennt hier keine eigene Einschränkung, im Außenbereich scheitert eine private Garage aber meist am Planungsrecht (§ 35 BauGB) | § 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 m² Brutto-Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig, und zwar nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Tatbestands | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | Details |
| Niedersachsen | 60 m² Grundfläche (je Baugrundstück, bei einer Höhe bis 3 m; Zufahrten sind mit erfasst) | keine Verfahrensfreiheit – Nummer 1.2 des Anhangs nimmt Grundstücke dort ausdrücklich aus | § 60 Abs. 1 Satz 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.2 | Details |
| Nordrhein-Westfalen | 50 m² Brutto-Grundfläche (insgesamt je Grundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018 | Details |
| Rheinland-Pfalz | 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe jeder Außenwand bis 3,20 m und Firsthöhe bei Giebelwänden bis 4 m) | keine Genehmigungsfreiheit – ausgenommen sind Garagen im Außenbereich und ebenso in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO | Details |
| Saarland | 36 m² Brutto-Grundfläche (nur eingeschossig, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m über der Geländeoberfläche) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO | Details |
| Sachsen | 50 m² Brutto-Grundfläche (je Grundstück, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO | Details |
| Sachsen-Anhalt | 50 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA | Details |
| Schleswig-Holstein | 50 m² Brutto-Grundfläche (nur notwendige Garagen, bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m) | der Tatbestand selbst kennt keine eigene Einschränkung, die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB muss dort aber eigenständig gegeben sein – daran scheitert eine private Garage meist | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO | Details |
| Thüringen | 60 m² Grundfläche (bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m; bis 23. Juli 2026 galten 50 m²) | keine Verfahrensfreiheit – dort ist eine Garage unabhängig von ihrer Größe genehmigungspflichtig | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO | Details |
Warum es keinen bundesweiten Wert gibt
Das Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes regelt, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf – also die städtebauliche Zulässigkeit über Bebauungsplan, Innen- und Außenbereich. Wie gebaut werden darf und welches Verfahren nötig ist, steht dagegen in der Landesbauordnung. Die 16 Länder haben die Musterbauordnung unterschiedlich streng umgesetzt, deshalb unterscheiden sich die Grenzwerte teils um ein Vielfaches.
So lesen Sie die Tabelle richtig
- Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag, keine Vorabprüfung – siehe verfahrensfreie Bauvorhaben.
- Nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Nachbarrecht und Denkmalschutz gelten weiter.
- Innenbereich meint den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten strengere Werte.
- Maßgeblich ist die Fundstelle: Wir nennen zu jedem Land den Paragrafen und verlinken die amtliche Quelle. Landesbauordnungen werden häufig novelliert.
Wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist
Dann führt der Weg über einen Bauantrag – und der läuft inzwischen in fast allen Ländern digital über das virtuelle Bauamt. Welches System und welcher Pflichtstatus in Ihrem Land gilt, zeigt die Bundesländer-Übersicht. Der grundsätzliche Ablauf, die nötigen Unterlagen sowie Kosten und Dauer sind bundesweit vergleichbar.
Wer unsicher ist, ob das Vorhaben unter die Verfahrensfreiheit fällt, klärt das am besten vorab: schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder über eine Bauvoranfrage. Das ist deutlich günstiger als ein späterer Rückbau.
Häufige Fragen: Garage und Baugenehmigung
Braucht eine Garage in Deutschland eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Bundesland ab. Die Verfahrensfreiheit endet je nach Landesbauordnung zwischen 36 und 60 m². Ein bundesweit einheitlicher Wert existiert nicht, weil das Bauordnungsrecht Ländersache ist.
Warum unterscheiden sich die Regeln je Bundesland so stark?
Das Baugesetzbuch des Bundes regelt nur die städtebauliche Zulässigkeit. Ob ein Vorhaben ein Genehmigungsverfahren durchlaufen muss, steht dagegen in der Landesbauordnung – und die 16 Länder haben die Musterbauordnung unterschiedlich streng umgesetzt.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?
In der Regel nicht. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten deutlich niedrigere Grenzen oder es besteht generelle Genehmigungspflicht, weil dort der Schutz der freien Landschaft Vorrang hat.
Heißt verfahrensfrei, dass keine Vorschriften gelten?
Nein. Verfahrensfrei bedeutet nur, dass die Bauaufsichtsbehörde vorab nicht prüft. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht, Denkmalschutz und Gestaltungssatzung gelten unverändert – die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei der Bauherrin oder dem Bauherrn.