EfA-Prinzip (Einer für Alle)
Prinzip, nach dem ein Bundesland eine Verwaltungssoftware entwickelt, die alle anderen Länder nachnutzen können.
Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) beschreibt einen Ansatz der Verwaltungsdigitalisierung: Ein Bundesland entwickelt einen Onlinedienst, den alle anderen Länder nachnutzen können. Das vermeidet teure Doppelentwicklungen und beschleunigt die bundesweite Umsetzung des OZG.
EfA beim digitalen Bauantrag
Den digitalen Bauantrag hat Mecklenburg-Vorpommern federführend als EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung” entwickelt. Details dazu auf der Seite Digitale Baugenehmigung (EfA).
Welche Länder nutzen den EfA-Dienst?
13 Länder nutzen die EfA-Lösung – neben MV unter anderem Baden-Württemberg (als ViBa-BW-Nachnutzung), Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Eigene Wege
Drei Länder setzen stattdessen eigene Lösungen ein: Berlin (eBG), Brandenburg (VBA) und Hessen (Bauportal Hessen). Welches System für Ihren Ort gilt, zeigt die Bundesländer-Übersicht. Der EfA-Dienst wurde mehrfach als bestes OZG-Projekt ausgezeichnet.
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