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OZG (Onlinezugangsgesetz)

Gesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten – Grundlage für den digitalen Bauantrag.


Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Es ist die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung des Bauantrags und vieler weiterer Verwaltungsvorgänge.

Themenfeld „Bauen & Wohnen”

Der Bauantrag gehört zum OZG-Themenfeld „Bauen & Wohnen” – einem von insgesamt 14 Themenfeldern der OZG-Umsetzung. Konkret wird er als Projekt „Bauvorbescheid und Baugenehmigung” umgesetzt, vielfach nach dem EfA-Prinzip.

Was bedeutet das für Bauherren?

Für Sie heißt das: Sie können den Bauantrag über ein virtuelles Bauamt online stellen, statt Papierunterlagen einzureichen. Die Identifizierung erfolgt über anerkannte Konten wie die BundID oder ELSTER.

Umsetzungsstand

Die Umsetzung ist Ländersache und schreitet unterschiedlich schnell voran. 13 Länder nutzen den bundesweiten EfA-Dienst, Berlin, Brandenburg und Hessen eigene Lösungen. In einzelnen Ländern (Baden-Württemberg, Hamburg) ist die digitale Einreichung bereits Pflicht. Welcher Stand für Ihren Ort gilt, zeigt die Bundesländer-Übersicht.

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