Bauvorbescheid
Verbindliche behördliche Antwort auf eine Bauvoranfrage, die einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens vorab klärt.
Der Bauvorbescheid ist das Ergebnis einer Bauvoranfrage. Mit ihm beantwortet die Bauaufsichtsbehörde einzelne, klar gestellte Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens – etwa zur grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks oder zur Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung.
Bindungswirkung
Der entscheidende Vorteil: Der Bauvorbescheid ist verbindlich. Die Behörde ist im späteren Bauantrag an die beschiedenen Punkte gebunden. Das schafft Planungssicherheit, bevor Sie in eine vollständige und teure Planung investieren.
Beispiel
Vor dem Kauf eines unbebauten Grundstücks lässt ein Interessent per Bauvoranfrage klären, ob dort ein Mehrfamilienhaus zulässig wäre. Fällt der Bauvorbescheid positiv aus, kann er mit Sicherheit kaufen und planen; fällt er negativ aus, erspart er sich einen teuren Fehlkauf.
Gültigkeit
Ein Bauvorbescheid gilt in der Regel mehrere Jahre (häufig drei Jahre) und kann oft verlängert werden. Die genaue Frist regelt die jeweilige Landesbauordnung. Achtung: Nur die ausdrücklich gestellten Fragen sind gebunden – alle übrigen Aspekte werden erst im vollständigen Bauantrag geprüft. Der Bauvorbescheid ersetzt also nicht die Baugenehmigung.
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