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Die Elbphilharmonie in der Hamburger HafenCity – Wahrzeichen Hamburgs.
HH Digital-Pflicht

Wahrzeichen: Elbphilharmonie

Digitaler Bauantrag in Hamburg

In Hamburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend – eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich. Neuanträge werden über den Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ gestellt.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA) / „Bauantrag 2.0“
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Verpflichtend digital
seit 1. Januar 2024
Landesbauordnung
HBauO
Hamburgische Bauordnung
Zuständige Behörde
Bauaufsicht der Bezirksämter / Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Hamburg. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Hamburg

Hamburg gehört zu den Vorreitern: Die digitale Einreichung ist verpflichtend, eine Papiereinreichung ist nicht mehr möglich. Nach § 2 Absatz 1 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) wird das bauaufsichtliche Verfahren elektronisch durchgeführt; verbindlich ist das seit dem 1. Januar 2024, bekannt gegeben im Amtlichen Anzeiger vom 15. September 2023. Neuanträge laufen über den Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“; Grundlage ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO), zuständig sind die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter.

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Hamburg u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

Hamburg-MitteAltonaEimsbüttelHamburg-NordWandsbekBergedorfHarburg

Gut zu wissen

  • Hamburg war nach Baden-Württemberg das zweite Land mit einer landesweiten Digital-Pflicht; verbindlich ist sie seit dem 1. Januar 2024.
  • Neuanträge laufen über hh.digitalebaugenehmigung.de bzw. den Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ im Serviceportal.
  • Hamburg nutzt die EfA-Lösung als Grundlage seines Onlinedienstes.
  • Bauvorlagen im elektronischen Verfahren müssen nicht unterschrieben werden (§ 1 BauVorlVO); es genügt, dass die planverfassende Person erkennbar ist.
  • Bescheide werden mit einem qualifizierten elektronischen Siegel erteilt und über das Servicekonto bekannt gegeben – das setzt voraus, dass der Antrag auch dort gestellt wurde.
  • Zum 1. Januar 2026 ist eine Neufassung der HBauO in Kraft getreten; sie führt für bestimmte Gebäude eine Bauanzeige statt der Baugenehmigung ein.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Hamburg überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der HBauO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Hamburg

Welches System nutzt Hamburg für den digitalen Bauantrag?

Hamburg setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA) / „Bauantrag 2.0““ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). In Hamburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend – eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich. Neuanträge werden über den Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ gestellt.

Ist der digitale Bauantrag in Hamburg verpflichtend?

Ja. In Hamburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend (seit 1. Januar 2024). Papier bleibt nur der begründete Ausnahmefall.

Wer ist in Hamburg für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Bauaufsicht der Bezirksämter / Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Welche Landesbauordnung gilt in Hamburg?

In Hamburg gilt die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 31. August 2026 · Offizielle Quelle (Hamburg) ↗ · Angaben ohne Gewähr