Wahrzeichen: Elbphilharmonie
Digitaler Bauantrag in Hamburg
In Hamburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend – eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich. Neuanträge werden über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ gestellt.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Hamburg. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Hamburg
Hamburg gehört zu den Vorreitern: Die digitale Einreichung ist verpflichtend, eine Papiereinreichung ist nicht mehr möglich. Neuanträge laufen über hh.digitalebaugenehmigung.de; Grundlage ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO), zuständig sind die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Hamburg u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Hamburg ist neben Baden-Württemberg eines der Länder mit Digital-Pflicht.
- Neuanträge laufen über hh.digitalebaugenehmigung.de.
- Hamburg nutzt die EfA-Lösung als Grundlage seines Onlinedienstes.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Hamburg
Welches System nutzt Hamburg für den digitalen Bauantrag?
Hamburg setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA) / „Bauantrag 2.0““ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). In Hamburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend – eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich. Neuanträge werden über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ gestellt.
Ist der digitale Bauantrag in Hamburg verpflichtend?
Ja. In Hamburg ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend (2025 (Papier-Einreichung nicht mehr möglich)).
Wer ist in Hamburg für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Bauaufsicht der Bezirksämter / Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Welche Landesbauordnung gilt in Hamburg?
In Hamburg gilt die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.