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Das Neue Rathaus in Hannover am Maschteich – Wahrzeichen Niedersachsens.
NI Digital-Pflicht

Wahrzeichen: Neues Rathaus Hannover

Digitaler Bauantrag in Niedersachsen

In Niedersachsen ist die elektronische Übermittlung von Bauanträgen seit dem 1. Januar 2024 Pflicht (§ 3a NBauO). Eingereicht wird über ein Nutzerkonto; das Land nutzt dafür den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA)
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Verpflichtend digital
seit 1. Januar 2024
Landesbauordnung
NBauO
Niedersächsische Bauordnung
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie/große Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Niedersachsen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ und weitet ihn schrittweise auf die zahlreichen Landkreise und Städte des Flächenlandes aus. Die elektronische Übermittlung ist dabei nicht optional: § 3a Absatz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verpflichtet die erklärende Person, Bauanträge, Bauvoranfragen, Anzeigen und die zugehörigen Bauvorlagen über ein Nutzerkonto elektronisch zu übermitteln. Die zweijährige Übergangsfrist lief am 31. Dezember 2023 ab; Papier ist seither nur noch der Einzelfall nach § 3a Absatz 2 NBauO, wenn die elektronische Übermittlung unzumutbar ist.

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Niedersachsen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

HannoverBraunschweigOsnabrückOldenburgGöttingenWolfsburg

Gut zu wissen

  • Niedersachsen gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
  • Die Pflicht trifft nach § 67 Absatz 1 NBauO im Regelfall die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser – sie oder er übermittelt den Antrag über das eigene Nutzerkonto (BundID).
  • Der Identitätsnachweis im Nutzerkonto muss mindestens das Sicherheitsniveau „substanziell“ erreichen.
  • Bauvorlagen brauchen grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur; sie entfällt, wenn die verantwortliche Person selbst über ihr Nutzerkonto einreicht oder das Dokument ein qualifiziertes elektronisches Siegel trägt.
  • Papierform bleibt der Einzelfall: Die Bauaufsichtsbehörde lässt sie nach § 3a Absatz 2 NBauO zu, wenn die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist.
  • Für den Standsicherheitsnachweis kann die Behörde nach § 14 Absatz 4 NBauVorlVO zusätzlich ein „Arbeitsexemplar“ in Papierform anfordern.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Niedersachsen überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der NBauO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Niedersachsen

Welches System nutzt Niedersachsen für den digitalen Bauantrag?

Niedersachsen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). In Niedersachsen ist die elektronische Übermittlung von Bauanträgen seit dem 1. Januar 2024 Pflicht (§ 3a NBauO). Eingereicht wird über ein Nutzerkonto; das Land nutzt dafür den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“.

Ist der digitale Bauantrag in Niedersachsen verpflichtend?

Ja. In Niedersachsen ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend (seit 1. Januar 2024). Papier bleibt nur der begründete Ausnahmefall.

Wer ist in Niedersachsen für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie/große Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Niedersachsen?

In Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 31. August 2026 · Offizielle Quelle (Niedersachsen) ↗ · Angaben ohne Gewähr