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Das Neue Rathaus in Hannover am Maschteich – Wahrzeichen Niedersachsens.
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Wahrzeichen: Neues Rathaus Hannover

Digitaler Bauantrag in Niedersachsen

Niedersachsen nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“. Ob Ihre Bauaufsichtsbehörde den Dienst bereits anbietet, hängt vom jeweiligen Landkreis bzw. der Stadt ab.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA)
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Digital möglich (Angebot)
Landesbauordnung
NBauO
Niedersächsische Bauordnung
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie/große Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Niedersachsen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ und weitet ihn schrittweise auf die zahlreichen Landkreise und Städte des Flächenlandes aus. Grundlage ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Niedersachsen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

HannoverBraunschweigOsnabrückOldenburgGöttingenWolfsburg

Gut zu wissen

  • Niedersachsen gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
  • Die Verfügbarkeit wird schrittweise auf weitere Behörden ausgeweitet.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Häufige Fragen zu Niedersachsen

Welches System nutzt Niedersachsen für den digitalen Bauantrag?

Niedersachsen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Niedersachsen nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“. Ob Ihre Bauaufsichtsbehörde den Dienst bereits anbietet, hängt vom jeweiligen Landkreis bzw. der Stadt ab.

Ist der digitale Bauantrag in Niedersachsen verpflichtend?

Nein. In Niedersachsen ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.

Wer ist in Niedersachsen für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie/große Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Niedersachsen?

In Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: Juni 2026 · Offizielle Quelle (Niedersachsen) ↗ · Angaben ohne Gewähr