Wahrzeichen: Kölner Dom
Digitaler Bauantrag in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt auf den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“, eingereicht wird über das Bauportal.NRW. Seit dem 1. September 2026 verlangt § 70 Absatz 1 BauO NRW, den Bauantrag elektronisch einzureichen.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Nordrhein-Westfalen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Als bevölkerungsreichstes Bundesland rollt Nordrhein-Westfalen den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ über das Bauportal.NRW bei den unteren Bauaufsichtsbehörden aus; die Architektenkammer NRW (AKNW) begleitet die Einführung aktiv. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2026 wird die elektronische Einreichung zur Regel: § 70 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) verlangt seit dem 1. September 2026, den Bauantrag elektronisch bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen, und wo die Behörde einen Zugang eröffnet hat, ist ausschließlich dieser zu nutzen.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Nordrhein-Westfalen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- NRW nutzt den bundesweiten EfA-Dienst über das Bauportal.NRW.
- Rechtsgrundlage der Pflicht ist § 70 Absatz 1 BauO NRW in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. 2026 S. 537), in Kraft seit dem 1. September 2026.
- Hat die Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist ausschließlich dieser zu nutzen – ein Bauantrag per einfacher E-Mail genügt nicht.
- Reichen Sie dennoch schriftlich ein, kann die Behörde einen elektronischen Antrag verlangen und das Dateiformat vorgeben; umgekehrt kann sie Unterlagen in Papierform nachfordern, soweit eine Bearbeitung anders nicht möglich ist.
- Zur Einreichung über das Bauportal.NRW brauchen Sie ein Nutzerkonto Bund (BundID) oder ein Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.
- Bauvorlagen über das Bauportal.NRW müssen nicht unterschrieben oder signiert werden; erkennbar sein müssen aber die verantwortliche Entwurfsverfassung und die Fachplanenden mit Name und Anschrift.
- Zur XBau-Umstellung hat der Betreiber für den 1. bis 4. September 2026 eine Pause der Antragstellung im Bauportal.NRW angekündigt; zwischengespeicherte Anträge sollten vorher abgeschickt werden.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Nordrhein-Westfalen überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der BauO NRW bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
Welches System nutzt Nordrhein-Westfalen für den digitalen Bauantrag?
Nordrhein-Westfalen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Nordrhein-Westfalen setzt auf den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“, eingereicht wird über das Bauportal.NRW. Seit dem 1. September 2026 verlangt § 70 Absatz 1 BauO NRW, den Bauantrag elektronisch einzureichen.
Ist der digitale Bauantrag in Nordrhein-Westfalen verpflichtend?
Ja. In Nordrhein-Westfalen ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend (seit 1. September 2026). Papier bleibt nur der begründete Ausnahmefall.
Wer ist in Nordrhein-Westfalen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie/große Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.