Wahrzeichen: Kölner Dom
Digitaler Bauantrag in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt auf den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“. Als bevölkerungsreichstes Bundesland wird der Dienst sukzessive bei den unteren Bauaufsichtsbehörden ausgerollt.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Nordrhein-Westfalen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Als bevölkerungsreichstes Bundesland rollt Nordrhein-Westfalen den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ sukzessive bei den unteren Bauaufsichtsbehörden aus; die Architektenkammer NRW (AKNW) begleitet die Einführung aktiv. Grundlage ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Nordrhein-Westfalen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- NRW nutzt den bundesweiten EfA-Dienst.
- Die Architektenkammer NRW (AKNW) begleitet die Einführung aktiv.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
Welches System nutzt Nordrhein-Westfalen für den digitalen Bauantrag?
Nordrhein-Westfalen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Nordrhein-Westfalen setzt auf den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“. Als bevölkerungsreichstes Bundesland wird der Dienst sukzessive bei den unteren Bauaufsichtsbehörden ausgerollt.
Ist der digitale Bauantrag in Nordrhein-Westfalen verpflichtend?
Nein. In Nordrhein-Westfalen ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Nordrhein-Westfalen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie/große Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.