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Der Kölner Dom am Rhein – Wahrzeichen Nordrhein-Westfalens.
NRW Digital-Pflicht

Wahrzeichen: Kölner Dom

Digitaler Bauantrag in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen setzt auf den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“, eingereicht wird über das Bauportal.NRW. Seit dem 1. September 2026 verlangt § 70 Absatz 1 BauO NRW, den Bauantrag elektronisch einzureichen.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA)
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Verpflichtend digital
seit 1. September 2026
Landesbauordnung
BauO NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie/große Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Nordrhein-Westfalen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Als bevölkerungsreichstes Bundesland rollt Nordrhein-Westfalen den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ über das Bauportal.NRW bei den unteren Bauaufsichtsbehörden aus; die Architektenkammer NRW (AKNW) begleitet die Einführung aktiv. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2026 wird die elektronische Einreichung zur Regel: § 70 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) verlangt seit dem 1. September 2026, den Bauantrag elektronisch bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen, und wo die Behörde einen Zugang eröffnet hat, ist ausschließlich dieser zu nutzen.

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Nordrhein-Westfalen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

KölnDüsseldorfDortmundEssenDuisburgBochum

Gut zu wissen

  • NRW nutzt den bundesweiten EfA-Dienst über das Bauportal.NRW.
  • Rechtsgrundlage der Pflicht ist § 70 Absatz 1 BauO NRW in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. 2026 S. 537), in Kraft seit dem 1. September 2026.
  • Hat die Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist ausschließlich dieser zu nutzen – ein Bauantrag per einfacher E-Mail genügt nicht.
  • Reichen Sie dennoch schriftlich ein, kann die Behörde einen elektronischen Antrag verlangen und das Dateiformat vorgeben; umgekehrt kann sie Unterlagen in Papierform nachfordern, soweit eine Bearbeitung anders nicht möglich ist.
  • Zur Einreichung über das Bauportal.NRW brauchen Sie ein Nutzerkonto Bund (BundID) oder ein Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.
  • Bauvorlagen über das Bauportal.NRW müssen nicht unterschrieben oder signiert werden; erkennbar sein müssen aber die verantwortliche Entwurfsverfassung und die Fachplanenden mit Name und Anschrift.
  • Zur XBau-Umstellung hat der Betreiber für den 1. bis 4. September 2026 eine Pause der Antragstellung im Bauportal.NRW angekündigt; zwischengespeicherte Anträge sollten vorher abgeschickt werden.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der BauO NRW bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen

Welches System nutzt Nordrhein-Westfalen für den digitalen Bauantrag?

Nordrhein-Westfalen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Nordrhein-Westfalen setzt auf den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“, eingereicht wird über das Bauportal.NRW. Seit dem 1. September 2026 verlangt § 70 Absatz 1 BauO NRW, den Bauantrag elektronisch einzureichen.

Ist der digitale Bauantrag in Nordrhein-Westfalen verpflichtend?

Ja. In Nordrhein-Westfalen ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend (seit 1. September 2026). Papier bleibt nur der begründete Ausnahmefall.

Wer ist in Nordrhein-Westfalen für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie/große Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 31. August 2026 · Offizielle Quelle (Nordrhein-Westfalen) ↗ · Angaben ohne Gewähr