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Die Burg Eltz im bewaldeten Elzbachtal – Wahrzeichen von Rheinland-Pfalz.
RP Teilweise Pflicht

Wahrzeichen: Burg Eltz

Digitaler Bauantrag in Rheinland-Pfalz

Ihr Land in 10 Sekunden

Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Elektronisch ist der Regelfall, einzelne Bauaufsichtsbehörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren. Maßgeblich ist § 1 Abs. 3 BauuntPrüfVO: Bauantrag und Bauvorlagen sind elektronisch einzureichen, die Rückausnahme für das schriftliche Verfahren steht in § 1 Abs. 9 Satz 2.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA) EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Teilweise verpflichtend elektronisch als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin das schriftliche Verfahren verlangen§ 1 Abs. 3 BauuntPrüfVO
Landesbauordnung
LBauO Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Rheinland-Pfalz. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen; das landesweite Bauportal ist seit dem 29. September 2025 verfügbar. § 1 Absatz 3 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) verlangt, den Antrag elektronisch in Textform einzureichen – nach § 1 Absatz 9 kann die Bauaufsichtsbehörde aber das schriftliche Verfahren verlangen, wenn das aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Zuständig sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Rheinland-Pfalz u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

MainzLudwigshafenKoblenzTrierKaiserslautern

Gut zu wissen

  • Rheinland-Pfalz gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes; das landesweite Bauportal ist seit dem 29. September 2025 erreichbar.
  • Der Einstieg läuft über die Landesseite des Onlinedienstes mit einem eigenen Pfad je Behörde – die Stadt Trier unter rp.digitalebaugenehmigung.de/trier/, der Rhein-Pfalz-Kreis unter rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-rhein-pfalz-kreis/.
  • Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Bauaufsichtsbehörde: Nach Angaben des zuständigen Ministeriums waren rund zwei Drittel der Kommunen im Produktiveinsatz, die flächendeckende Anwendung ist im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten.
  • Fragen Sie vor der Einreichung nach der Form – die Stadt Frankenthal bat wegen technischer und organisatorischer Gründe ausdrücklich weiterhin um die Papierform, Mainz fordert in einer Übergangsphase zwei zusätzliche Papierexemplare.
  • Das Unterschriftserfordernis für Bauherrschaft und Entwurfsverfassung ist entfallen; eingereicht wird elektronisch in Textform (§ 1 Absatz 3 BauuntPrüfVO).
  • Bauunterlagen sind als einzelne Dateien in archivfähigem PDF/A zu übermitteln, mit Dateiinhalt und Erstellungsdatum im Dateinamen.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Rheinland-Pfalz überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der LBauO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz

Welches System nutzt Rheinland-Pfalz für den digitalen Bauantrag?

Rheinland-Pfalz setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Elektronisch ist der Regelfall, einzelne Bauaufsichtsbehörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren.

Ist der digitale Bauantrag in Rheinland-Pfalz verpflichtend?

Teilweise. In Rheinland-Pfalz gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: elektronisch als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin das schriftliche Verfahren verlangen. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form. Maßgeblich ist § 1 Abs. 3 BauuntPrüfVO: Bauantrag und Bauvorlagen sind elektronisch einzureichen, die Rückausnahme für das schriftliche Verfahren steht in § 1 Abs. 9 Satz 2.

Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 9. Oktober 2026 · Offizielle Quelle (Rheinland-Pfalz) ↗ · Angaben ohne Gewähr