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Die Burg Eltz im bewaldeten Elzbachtal – Wahrzeichen von Rheinland-Pfalz.
RP

Wahrzeichen: Burg Eltz

Digitaler Bauantrag in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA)
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Digital möglich (Angebot)
Landesbauordnung
LBauO
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Rheinland-Pfalz. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Zuständig sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Rheinland-Pfalz u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

MainzLudwigshafenKoblenzTrierKaiserslautern

Gut zu wissen

  • Rheinland-Pfalz gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
  • Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Bauaufsichtsbehörde.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz

Welches System nutzt Rheinland-Pfalz für den digitalen Bauantrag?

Rheinland-Pfalz setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen.

Ist der digitale Bauantrag in Rheinland-Pfalz verpflichtend?

Nein. In Rheinland-Pfalz ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.

Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: Juni 2026 · Offizielle Quelle (Rheinland-Pfalz) ↗ · Angaben ohne Gewähr