Wahrzeichen: Burg Eltz
Digitaler Bauantrag in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Rheinland-Pfalz. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Zuständig sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Rheinland-Pfalz u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Rheinland-Pfalz gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
- Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Bauaufsichtsbehörde.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
Welches System nutzt Rheinland-Pfalz für den digitalen Bauantrag?
Rheinland-Pfalz setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen.
Ist der digitale Bauantrag in Rheinland-Pfalz verpflichtend?
Nein. In Rheinland-Pfalz ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.