Wahrzeichen: Burg Eltz
Digitaler Bauantrag in Rheinland-Pfalz
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Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Elektronisch ist der Regelfall, einzelne Bauaufsichtsbehörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren. Maßgeblich ist § 1 Abs. 3 BauuntPrüfVO: Bauantrag und Bauvorlagen sind elektronisch einzureichen, die Rückausnahme für das schriftliche Verfahren steht in § 1 Abs. 9 Satz 2.
- System
- Digitale Baugenehmigung (EfA) EfA „Digitale Baugenehmigung“
- Einreichung
- Teilweise verpflichtend elektronisch als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin das schriftliche Verfahren verlangen§ 1 Abs. 3 BauuntPrüfVO
- Offizielles Portal
- rp.digitalebaugenehmigung.de ↗
- Landesbauordnung
- LBauO Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Zuständige Behörde
- Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte)
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Rheinland-Pfalz. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen; das landesweite Bauportal ist seit dem 29. September 2025 verfügbar. § 1 Absatz 3 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) verlangt, den Antrag elektronisch in Textform einzureichen – nach § 1 Absatz 9 kann die Bauaufsichtsbehörde aber das schriftliche Verfahren verlangen, wenn das aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Zuständig sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Rheinland-Pfalz u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Rheinland-Pfalz gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes; das landesweite Bauportal ist seit dem 29. September 2025 erreichbar.
- Der Einstieg läuft über die Landesseite des Onlinedienstes mit einem eigenen Pfad je Behörde – die Stadt Trier unter rp.digitalebaugenehmigung.de/trier/, der Rhein-Pfalz-Kreis unter rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-rhein-pfalz-kreis/.
- Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Bauaufsichtsbehörde: Nach Angaben des zuständigen Ministeriums waren rund zwei Drittel der Kommunen im Produktiveinsatz, die flächendeckende Anwendung ist im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten.
- Fragen Sie vor der Einreichung nach der Form – die Stadt Frankenthal bat wegen technischer und organisatorischer Gründe ausdrücklich weiterhin um die Papierform, Mainz fordert in einer Übergangsphase zwei zusätzliche Papierexemplare.
- Das Unterschriftserfordernis für Bauherrschaft und Entwurfsverfassung ist entfallen; eingereicht wird elektronisch in Textform (§ 1 Absatz 3 BauuntPrüfVO).
- Bauunterlagen sind als einzelne Dateien in archivfähigem PDF/A zu übermitteln, mit Dateiinhalt und Erstellungsdatum im Dateinamen.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Rheinland-Pfalz überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der LBauO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
Welches System nutzt Rheinland-Pfalz für den digitalen Bauantrag?
Rheinland-Pfalz setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Elektronisch ist der Regelfall, einzelne Bauaufsichtsbehörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren.
Ist der digitale Bauantrag in Rheinland-Pfalz verpflichtend?
Teilweise. In Rheinland-Pfalz gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: elektronisch als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin das schriftliche Verfahren verlangen. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form. Maßgeblich ist § 1 Abs. 3 BauuntPrüfVO: Bauantrag und Bauvorlagen sind elektronisch einzureichen, die Rückausnahme für das schriftliche Verfahren steht in § 1 Abs. 9 Satz 2.
Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.