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Die Burg Eltz im bewaldeten Elzbachtal – Wahrzeichen von Rheinland-Pfalz.
RP Teilweise Pflicht

Wahrzeichen: Burg Eltz

Digitaler Bauantrag in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Elektronisch ist der Regelfall, einzelne Bauaufsichtsbehörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA)
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Teilweise verpflichtend
elektronisch als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin das schriftliche Verfahren verlangen
Landesbauordnung
LBauO
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Rheinland-Pfalz. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen; das landesweite Bauportal ist seit dem 29. September 2025 verfügbar. § 1 Absatz 3 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) verlangt, den Antrag elektronisch in Textform einzureichen – nach § 1 Absatz 9 kann die Bauaufsichtsbehörde aber das schriftliche Verfahren verlangen, wenn das aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Zuständig sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Rheinland-Pfalz u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

MainzLudwigshafenKoblenzTrierKaiserslautern

Gut zu wissen

  • Rheinland-Pfalz gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes; das landesweite Bauportal ist seit dem 29. September 2025 erreichbar.
  • Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Bauaufsichtsbehörde: Nach Angaben des zuständigen Ministeriums waren rund zwei Drittel der Kommunen im Produktiveinsatz, die flächendeckende Anwendung ist im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten.
  • Fragen Sie vor der Einreichung nach der Form – die Stadt Frankenthal bat wegen technischer und organisatorischer Gründe ausdrücklich weiterhin um die Papierform, Mainz fordert in einer Übergangsphase zwei zusätzliche Papierexemplare.
  • Das Unterschriftserfordernis für Bauherrschaft und Entwurfsverfassung ist entfallen; eingereicht wird elektronisch in Textform (§ 1 Absatz 3 BauuntPrüfVO).
  • Bauunterlagen sind als einzelne Dateien in archivfähigem PDF/A zu übermitteln, mit Dateiinhalt und Erstellungsdatum im Dateinamen.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Rheinland-Pfalz überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der LBauO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz

Welches System nutzt Rheinland-Pfalz für den digitalen Bauantrag?

Rheinland-Pfalz setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Rheinland-Pfalz nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Elektronisch ist der Regelfall, einzelne Bauaufsichtsbehörden verlangen aber weiterhin das schriftliche Verfahren.

Ist der digitale Bauantrag in Rheinland-Pfalz verpflichtend?

Teilweise. In Rheinland-Pfalz gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: elektronisch als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann weiterhin das schriftliche Verfahren verlangen. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form.

Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreisverwaltungen, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 31. August 2026 · Offizielle Quelle (Rheinland-Pfalz) ↗ · Angaben ohne Gewähr