Wahrzeichen: Frauenkirche Dresden
Digitaler Bauantrag in Sachsen
Sachsen nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Abwicklung von Bauanträgen.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Sachsen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Sachsen
Sachsen nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Abwicklung von Bauanträgen und weitet ihn schrittweise aus. Grundlage ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Sachsen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Sachsen gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
- Die Verfügbarkeit wird schrittweise ausgeweitet.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Sachsen
Welches System nutzt Sachsen für den digitalen Bauantrag?
Sachsen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Sachsen nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Abwicklung von Bauanträgen.
Ist der digitale Bauantrag in Sachsen verpflichtend?
Nein. In Sachsen ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Sachsen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Sachsen?
In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.