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Digitaler Bauantrag in Sachsen
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Sachsen wickelt Bauanträge über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ ab; der Einstieg liegt unter sn.digitalebaugenehmigung.de und ist bei den produktiven Kommunen zusätzlich in das Serviceportal Amt24 eingebunden. Nach Angaben des Infrastrukturministeriums sind alle 42 unteren Bauaufsichtsbehörden angebunden (Stand März 2026). Maßgeblich ist § 68 Abs. 1 SächsBO: der Bauantrag ist schriftlich einzureichen, über das elektronische Verfahren entscheidet nach § 12a DVOSächsBO die Bauherrschaft.
- System
- Digitale Baugenehmigung (EfA) EfA „Digitale Baugenehmigung“
- Einreichung
- Digital möglich (Angebot) § 68 Abs. 1 SächsBO
- Offizielles Portal
- sn.digitalebaugenehmigung.de ↗
- Landesbauordnung
- SächsBO Sächsische Bauordnung
- Zuständige Behörde
- Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie und eingekreiste Städte, einzelne Gemeinden)
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Sachsen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Sachsen
Sachsen ist Nachnutzer des in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten EfA-Dienstes und hat ihn seit Ende 2022 unter Projektleitung des zuständigen Staatsministeriums an die Sächsische Bauordnung angepasst; Pilotbehörden waren die Stadt Leipzig und der Landkreis Mittelsachsen. Rechtlich bleibt der Bauantrag nach § 68 Absatz 1 SächsBO schriftlich einzureichen — die Brücke ins Digitale schlägt Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung (DVOSächsBO): Nach § 12c Absatz 1 ersetzt die Authentifizierung über das Nutzerkonto die vorgeschriebene Schriftform. Untere Bauaufsichtsbehörden sind nach § 57 SächsBO nicht nur die Landkreise und Kreisfreien Städte, sondern auch eingekreiste Städte und einzelne Gemeinden — daraus ergeben sich die 42 Behörden.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Sachsen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Jede angebundene Behörde hat unter sn.digitalebaugenehmigung.de ihren eigenen Pfad (etwa /leipzig/ oder /lk-mittelsachsen/). Die Landing-Page des Landes listet sie auf — dort sehen Sie, ob Ihre Bauaufsichtsbehörde den Dienst schon anbietet.
- Für die Anmeldung brauchen Sie ein Nutzerkonto beim Bundesportal: als Privatperson die BundID, in Vertretung eines Unternehmens „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis der ELSTER-ID. § 12b DVOSächsBO verlangt dafür mindestens das Sicherheitsniveau „substantiell“.
- Die Unterschrift entfällt im elektronischen Verfahren: Nach § 12c Absatz 2 DVOSächsBO müssen Bauantrag und Bauvorlagen nicht unterschrieben sein — die Bauvorlagen müssen aber die Person der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers erkennen lassen.
- Entscheidet sich die Bauherrschaft für den digitalen Weg, muss sie die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser ausdrücklich mit der elektronischen Einreichung beauftragen und dazu bevollmächtigen (§ 12a Absatz 2 Satz 4 DVOSächsBO).
- Bauvorlagen sind als einzelne PDF-Dateien einzureichen — ohne Dateianlagen innerhalb der PDF, ohne Schreibschutz und ohne Sicherheitseinstellungen. Lageplan und Bauzeichnungen brauchen zusätzlich zum Zahlenmaßstab eine beschriftete Maßstabsleiste (§ 12d DVOSächsBO).
- In der elektronischen Genehmigungsfreistellung reichen Sie die Unterlagen nur bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein; sie leitet sie an die Gemeinde weiter, und für deren Äußerungsfrist zählt der Zeitpunkt der elektronischen Einreichung bei der Behörde (§ 12e DVOSächsBO).
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Sachsen überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der SächsBO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Sachsen
Welches System nutzt Sachsen für den digitalen Bauantrag?
Sachsen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Sachsen wickelt Bauanträge über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ ab; der Einstieg liegt unter sn.digitalebaugenehmigung.de und ist bei den produktiven Kommunen zusätzlich in das Serviceportal Amt24 eingebunden. Nach Angaben des Infrastrukturministeriums sind alle 42 unteren Bauaufsichtsbehörden angebunden (Stand März 2026).
Ist der digitale Bauantrag in Sachsen verpflichtend?
Nein. In Sachsen ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab. Maßgeblich ist § 68 Abs. 1 SächsBO: der Bauantrag ist schriftlich einzureichen, über das elektronische Verfahren entscheidet nach § 12a DVOSächsBO die Bauherrschaft.
Wer ist in Sachsen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie und eingekreiste Städte, einzelne Gemeinden).
Welche Landesbauordnung gilt in Sachsen?
In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.