Wahrzeichen: Holstentor Lübeck
Digitaler Bauantrag in Schleswig-Holstein
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In Schleswig-Holstein haben Sie die Wahl zwischen dem Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ und dem Antrag auf Papier. Welcher Weg offensteht, entscheidet Ihre untere Bauaufsichtsbehörde: Sie muss den Onlinedienst in ihrem Bürgerportal freigeschaltet haben. Maßgeblich ist § 68 Abs. 1 LBO S-H: der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen – ein Schriftformerfordernis kennt die Vorschrift seit dem 1. September 2022 nicht mehr.
- System
- Digitale Baugenehmigung (EfA) EfA „Digitale Baugenehmigung“
- Einreichung
- Digital möglich (Angebot) § 68 Abs. 1 LBO S-H
- Offizielles Portal
- sh.digitalebaugenehmigung.de ↗
- Landesbauordnung
- LBO S-H Landesbauordnung Schleswig-Holstein
- Zuständige Behörde
- Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte)
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Schleswig-Holstein. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat die Digitalisierung des Bauantrags über das Formrecht geöffnet: Mit der Landesbauordnung, die am 1. September 2022 in Kraft trat, sind die Schriftform- und Unterschriftserfordernisse für Bauantrag und Bauvorlagen entfallen — § 68 Absatz 1 LBO S-H verlangt nur noch, dass der Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeht. Nach § 1 Absatz 2 der Bauvorlagenverordnung treten elektronische Dokumente an die Stelle der Formerfordernisse, wenn sie über ein verifiziertes Nutzerkonto übermittelt werden. Eine Pflicht zur digitalen Einreichung folgt daraus nicht: Der Zuständigkeitsfinder des Landes nennt für die Baugenehmigung ausdrücklich beide Wege — „elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform“.
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Schleswig-Holstein u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Für den Onlinedienst brauchen Sie ein Nutzerkonto: als Privatperson die BundID, in Vertretung eines Unternehmens oder einer Organisation „Mein Unternehmenskonto“. Der Einstieg läuft über das Bürgerportal der zuständigen Behörde oder über den Zuständigkeitsfinder ZuFiSH.
- Die Landeshauptstadt Kiel nennt den Dienst das „Antragsportal des Landes Schleswig-Holstein“. Jede angebundene Behörde hat dort einen eigenen Pfad – Kiel sh.digitalebaugenehmigung.de/kiel, der Kreis Pinneberg sh.digitalebaugenehmigung.de/kreis-pinneberg/; für Elmshorn, Pinneberg und Wedel sind die Stadtverwaltungen selbst zuständig.
- Die Papierform kostet Ausfertigungen: Nicht elektronisch eingereichte Bauvorlagen sind dreifach vorzulegen — zweifach, wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist (§ 2 BauVorlVO).
- Elektronische Bauvorlagen müssen einzeln als archivfähiges PDF/A nach ISO 19005-1 hochgeladen werden, Dateianlagen innerhalb der PDF sind unzulässig. Der Dateiname muss das Erstellungsdatum im Format jjjjmmtt und den Inhalt der Bauvorlage nennen; die untere Bauaufsichtsbehörde darf Dateigrößen begrenzen (§ 1 Absatz 2a BauVorlVO).
- Die bekannt gemachten Vordrucke sind auch im digitalen Verfahren zu verwenden (§ 1 Absatz 3 BauVorlVO). Unterschreiben müssen Sie sie nicht mehr — laut Landesportal stehen die Unterschriftsfelder nur noch dort, weil viele Antragstellende sie sich wünschen.
- Prüfpflichtige Standsicherheits- und Brandschutznachweise laufen über das Portal ELBA der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik; die Prüfenden übermitteln die geprüften Vorlagen anschließend an die Bauherrschaft und an die untere Bauaufsichtsbehörde (§ 1 Absatz 2 BauVorlVO).
- Die Baugenehmigung selbst bedarf der Schriftform. Sie kann aber dadurch ersetzt werden, dass der Bescheid als elektronisches Dokument in einem Postfach nach dem Onlinezugangsgesetz bereitgestellt wird (§ 72 Absatz 2 LBO S-H).
- Ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung mit einem „Digital-Only“-Grundsatz liegt seit dem 19. März 2026 als Entwurf im Landtag (Drucksache 20/4202) und wird im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss beraten. Es ändert das Landesverwaltungs- und das E-Government-Recht, nicht die Landesbauordnung, und ist noch nicht verabschiedet (Stand September 2026).
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Schleswig-Holstein überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der LBO S-H bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein
Welches System nutzt Schleswig-Holstein für den digitalen Bauantrag?
Schleswig-Holstein setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). In Schleswig-Holstein haben Sie die Wahl zwischen dem Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ und dem Antrag auf Papier. Welcher Weg offensteht, entscheidet Ihre untere Bauaufsichtsbehörde: Sie muss den Onlinedienst in ihrem Bürgerportal freigeschaltet haben.
Ist der digitale Bauantrag in Schleswig-Holstein verpflichtend?
Nein. In Schleswig-Holstein ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab. Maßgeblich ist § 68 Abs. 1 LBO S-H: der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen – ein Schriftformerfordernis kennt die Vorschrift seit dem 1. September 2022 nicht mehr.
Wer ist in Schleswig-Holstein für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO S-H). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.