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Das Holstentor in Lübeck mit seinen Rundtürmen – Wahrzeichen Schleswig-Holsteins.
SH

Wahrzeichen: Holstentor Lübeck

Digitaler Bauantrag in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung von Bauanträgen.

System
Digitale Baugenehmigung (EfA)
EfA „Digitale Baugenehmigung“
Einreichung
Digital möglich (Angebot)
Landesbauordnung
LBO S-H
Landesbauordnung Schleswig-Holstein
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Schleswig-Holstein. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung von Bauanträgen. Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO S-H).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Schleswig-Holstein u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

KielLübeckFlensburgNeumünsterKreis Pinneberg

Gut zu wissen

  • Schleswig-Holstein gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
  • Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein

Welches System nutzt Schleswig-Holstein für den digitalen Bauantrag?

Schleswig-Holstein setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Schleswig-Holstein nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung von Bauanträgen.

Ist der digitale Bauantrag in Schleswig-Holstein verpflichtend?

Nein. In Schleswig-Holstein ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.

Wer ist in Schleswig-Holstein für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO S-H). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: Juni 2026 · Offizielle Quelle (Schleswig-Holstein) ↗ · Angaben ohne Gewähr