Wahrzeichen: Holstentor Lübeck
Digitaler Bauantrag in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung von Bauanträgen.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Schleswig-Holstein. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung von Bauanträgen. Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte; Grundlage ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO S-H).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Schleswig-Holstein u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Schleswig-Holstein gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
- Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein
Welches System nutzt Schleswig-Holstein für den digitalen Bauantrag?
Schleswig-Holstein setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Schleswig-Holstein nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für die digitale Einreichung von Bauanträgen.
Ist der digitale Bauantrag in Schleswig-Holstein verpflichtend?
Nein. In Schleswig-Holstein ist die digitale Einreichung derzeit ein Angebot und keine generelle Pflicht. Die Verfügbarkeit hängt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.
Wer ist in Schleswig-Holstein für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO S-H). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.