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Die Wartburg bei Eisenach über dem Thüringer Wald – Wahrzeichen Thüringens.
TH Teilweise Pflicht

Wahrzeichen: Wartburg

Digitaler Bauantrag in Thüringen

Ihr Land in 10 Sekunden

In Thüringen reichen Sie digital über den Landesdienst ThAVEL ein; bearbeitet wird der Antrag anschließend im Vorgangsraum des EfA-Onlinedienstes „Digitale Baugenehmigung“. Seit dem 28. März 2026 ist die elektronische Einreichung der vorgeschriebene Weg, soweit der elektronische Zugang bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde eröffnet ist. Maßgeblich ist § 2 Abs. 1 ThürBauVorlVO: Antrag und Bauvorlagen sind über einen elektronischen Zugang bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

System
ThAVEL mit EfA-Vorgangsraum EfA-Nachnutzung, Antrag über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen
Einreichung
Teilweise verpflichtend seit 28. März 2026, soweit der elektronische Zugang eröffnet ist§ 2 Abs. 1 ThürBauVorlVO
Offizielles Portal
thavelp.thueringen.de ↗
Landesbauordnung
ThürBO Thüringer Bauordnung
Zuständige Behörde
Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte)

Antrag online stellen

Nutzen Sie das offizielle Portal von Thüringen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.

Besonderheiten in Thüringen

Thüringen führt die digitale Antragstellung über den Landesdienst ThAVEL und nutzt vom EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ den Vorgangsraum für die Bearbeitung. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Bauvorlagenverordnung vom 24. Februar 2026 (in Kraft seit dem 28. März 2026) verlangt § 2 Absatz 1 ThürBauVorlVO, Antrag und Bauvorlagen über einen elektronischen Zugang bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen; nach § 2 Absatz 4 soll die Behörde die Papierform weiterhin zulassen, wenn die elektronische Einreichung aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich oder für die Bauherrschaft unzumutbar ist. Das zuständige Ministerium beschreibt digitale Verfahren deshalb als neuen Standard, der Papierverfahren schrittweise ersetzt – flächendeckend soll die elektronische Antragstellung bis Ende 2026 möglich sein. Grundlage ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO).

Größere Städte & Landkreise

Der digitale Bauantrag wird in Thüringen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.

ErfurtJenaGeraWeimarNordhausen

Gut zu wissen

  • Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 1 ThürBauVorlVO in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 24. Februar 2026 (GVBl. Nr. 3 vom 27. März 2026 S. 84), in Kraft seit dem 28. März 2026.
  • Für die elektronische Einreichung sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde bereitgestellten Online-Formularanwendungen zu verwenden. Der Freistaat stellt sie über den Landesdienst ThAVEL bereit: 26 Formularanwendungen, die alle Leistungen der unteren Bauaufsichtsbehörden abdecken. Der Antragsassistent führt Sie über den Zuständigkeitsfinder zur richtigen Stelle und legt den Antrag auf Ihrem Online-Schreibtisch ab.
  • Thüringen kombiniert zwei Systeme: Die Formulardaten aus ThAVEL laufen in den Vorgangsraum der EfA-Lösung „Digitale Baugenehmigung“ und von dort zur verfahrensführenden Bauaufsichtsbehörde. Dem Mitnutzungsverbund ist der Freistaat im Oktober 2024 beigetreten – Angaben der Plattform des Transferprogramms „Digitale Bauaufsicht Thüringen“, das die oberste Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur koordiniert.
  • Nach dem Formularkatalog desselben Transferprogramms verlangt der Antrag auf Baugenehmigung nach § 62 oder § 63 ThürBO eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Hybrideinreichung mit Unterschriftsbogen. Die übrigen bauaufsichtlichen Formulare kennen kein Schriftformerfordernis und genügen mit der einfachen Anmeldung über ein Bürger- oder Organisationskonto.
  • Papier bleibt möglich, wenn die elektronische Einreichung technisch oder organisatorisch nicht möglich oder für die Bauherrschaft unzumutbar ist – dann sind die Bauvorlagen dreifach einzureichen (zweifach, wenn die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist).
  • Die Verfügbarkeit wird schrittweise ausgeweitet: Nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur soll die elektronische Antragstellung bis Ende 2026 flächendeckend möglich sein.
  • Das Transferprogramm soll bis 2027 auch die Abläufe innerhalb der Bauaufsichtsbehörden vollständig papierlos machen – das betrifft die Bearbeitung in der Behörde, nicht nur die Antragstellung.
  • Die Bauaufsichtsbehörde kann elektronisch eingereichte Bauvorlagen ergänzend in Papierform nachfordern, wenn das für die Beurteilung im Einzelfall erforderlich ist.

So läuft der Bauantrag ab

Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:

Brauche ich in Thüringen überhaupt eine Genehmigung?

Kleine Vorhaben sind nach der ThürBO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:

Häufige Fragen zu Thüringen

Welches System nutzt Thüringen für den digitalen Bauantrag?

Thüringen setzt auf „ThAVEL mit EfA-Vorgangsraum“ (EfA-Nachnutzung, Antrag über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen). In Thüringen reichen Sie digital über den Landesdienst ThAVEL ein; bearbeitet wird der Antrag anschließend im Vorgangsraum des EfA-Onlinedienstes „Digitale Baugenehmigung“. Seit dem 28. März 2026 ist die elektronische Einreichung der vorgeschriebene Weg, soweit der elektronische Zugang bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde eröffnet ist.

Ist der digitale Bauantrag in Thüringen verpflichtend?

Teilweise. In Thüringen gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: seit 28. März 2026, soweit der elektronische Zugang eröffnet ist. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form. Maßgeblich ist § 2 Abs. 1 ThürBauVorlVO: Antrag und Bauvorlagen sind über einen elektronischen Zugang bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Wer ist in Thüringen für die Baugenehmigung zuständig?

Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).

Welche Landesbauordnung gilt in Thüringen?

In Thüringen gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

Stand: 9. Oktober 2026 · Offizielle Quelle (Thüringen) ↗ · Angaben ohne Gewähr