Wahrzeichen: Wartburg
Digitaler Bauantrag in Thüringen
Thüringen nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für digitale Baugenehmigungsverfahren. Seit dem 28. März 2026 ist die elektronische Einreichung der vorgeschriebene Weg, soweit der elektronische Zugang bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde eröffnet ist.
Antrag online stellen
Nutzen Sie das offizielle Portal von Thüringen. viba leitet Sie nur weiter und verarbeitet keine Anträge.
Besonderheiten in Thüringen
Thüringen nutzt den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ für digitale Baugenehmigungsverfahren. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Bauvorlagenverordnung vom 24. Februar 2026 (in Kraft seit dem 28. März 2026) verlangt § 2 Absatz 1 ThürBauVorlVO, Antrag und Bauvorlagen über einen elektronischen Zugang bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen; nach § 2 Absatz 4 soll die Behörde die Papierform weiterhin zulassen, wenn die elektronische Einreichung aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich oder für die Bauherrschaft unzumutbar ist. Das zuständige Ministerium beschreibt digitale Verfahren deshalb als neuen Standard, der Papierverfahren schrittweise ersetzt – flächendeckend soll die elektronische Antragstellung bis Ende 2026 möglich sein. Grundlage ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Größere Städte & Landkreise
Der digitale Bauantrag wird in Thüringen u. a. in diesen Gebietskörperschaften eingesetzt bzw. ausgerollt. Ob Ihre konkrete Behörde den Dienst anbietet, prüfen Sie über das offizielle Portal.
Gut zu wissen
- Thüringen gehört zu den Nachnutzern des EfA-Dienstes.
- Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 1 ThürBauVorlVO in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 24. Februar 2026 (GVBl. Nr. 3 vom 27. März 2026 S. 84), in Kraft seit dem 28. März 2026.
- Für die elektronische Einreichung sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde bereitgestellten Online-Formularanwendungen zu verwenden.
- Papier bleibt möglich, wenn die elektronische Einreichung technisch oder organisatorisch nicht möglich oder für die Bauherrschaft unzumutbar ist – dann sind die Bauvorlagen dreifach einzureichen (zweifach, wenn die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist).
- Die Verfügbarkeit wird schrittweise ausgeweitet: Nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur soll die elektronische Antragstellung bis Ende 2026 flächendeckend möglich sein.
- Die Bauaufsichtsbehörde kann elektronisch eingereichte Bauvorlagen ergänzend in Papierform nachfordern, wenn das für die Beurteilung im Einzelfall erforderlich ist.
So läuft der Bauantrag ab
Der grundsätzliche Ablauf ist bundesweit ähnlich. Unsere allgemeinen Leitfäden:
Brauche ich in Thüringen überhaupt eine Genehmigung?
Kleine Vorhaben sind nach der ThürBO bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Die Grenzwerte mit Fundstelle:
Häufige Fragen zu Thüringen
Welches System nutzt Thüringen für den digitalen Bauantrag?
Thüringen setzt auf „Digitale Baugenehmigung (EfA)“ (EfA „Digitale Baugenehmigung“). Thüringen nutzt den EfA-Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ für digitale Baugenehmigungsverfahren. Seit dem 28. März 2026 ist die elektronische Einreichung der vorgeschriebene Weg, soweit der elektronische Zugang bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde eröffnet ist.
Ist der digitale Bauantrag in Thüringen verpflichtend?
Teilweise. In Thüringen gilt die Pflicht nicht landesweit einheitlich – sie hängt davon ab, ob und wie die zuständige Bauaufsichtsbehörde das elektronische Verfahren eröffnet hat: seit 28. März 2026, soweit der elektronische Zugang eröffnet ist. Fragen Sie deshalb vor der Einreichung bei Ihrer Behörde nach der Form.
Wer ist in Thüringen für die Baugenehmigung zuständig?
Zuständig sind in der Regel: Untere Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).
Welche Landesbauordnung gilt in Thüringen?
In Thüringen gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO). Sie regelt unter anderem Abstandsflächen, die Verfahrensarten und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.