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XBau

Bundesweiter XÖV-Datenstandard für den Nachrichtenaustausch im bauaufsichtlichen Verfahren – er verbindet Bauportal und Fachverfahren der Bauaufsicht.


XBau ist der bundesweit abgestimmte Datenstandard für den elektronischen Nachrichtenaustausch im bauaufsichtlichen Verfahren. Er legt fest, wie Bauanträge, Nachforderungen, Stellungnahmen, Bescheide und Statusmeldungen aufgebaut sind, damit Bauportale, die Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörden und die Systeme beteiligter Stellen dieselben Daten ohne erneute Eingabe verarbeiten können. XBau gehört zur Familie der XÖV-Standards (XML in der öffentlichen Verwaltung).

Was XBau regelt

Der Standard beschreibt ein fachliches Datenmodell für das gesamte Verfahren – vom Antrag bis zum Bescheid. Festgelegt sind unter anderem die Angaben zu Bauvorhaben und Baugrundstück, zu Bauherrschaft und Entwurfsverfassenden, zu beteiligten Fachstellen, Nachweisen und Unterlagen sowie zu Verfahrensständen und Entscheidungen. Modelliert wurde XBau entlang der Musterbauordnung; Besonderheiten des Landesrechts bildet er über eigene Codelisten ab.

Abgedeckt ist nicht nur der Bauantrag, sondern auch Vorbescheid, Abweichung, Teilbaugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, Baulastenverfahren und die Prüfung bautechnischer Nachweise. Ausgeliefert wird der Standard als XML-Schemas, Codelisten und Prüfregeln über das öffentliche XRepository.

Wer XBau herausgibt und wie verbindlich er ist

Gepflegt wird XBau von der XLeitstelle Planen und Bauen, die beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelt ist und von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Anwendung von XBau und XPlanung am 5. Oktober 2017 beschlossen (Beschluss 2017/37); die Übergangsfrist für bereits bestehende IT-Verfahren lief am 8. Februar 2023 aus.

Verbindlich ist damit die Software, nicht das Verfahren: Bauaufsichtsbehörden sind durch diesen Beschluss nicht verpflichtet, Genehmigungsverfahren überhaupt digital anzubieten – wohl aber müssen digitale Verfahren XBau-Nachrichten verarbeiten können. Ob Sie elektronisch einreichen müssen, steht in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, nicht im Standard.

Welche Version gilt

Seit 2026 gilt XBau 2.6 (Endfassung vom 15. Januar 2026); die Version 2.5 wurde übersprungen. Die Vorgängerversion 2.4.0.1 war noch bis zum 31. Juli 2026 gültig – deshalb mussten Portale und Fachverfahren im Sommer 2026 umstellen. Beim EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ hat der Betreiber die Umstellung am 10. Juni 2026 angekündigt. Solche Versionswechsel sind der häufigste Grund für angekündigte Wartungsfenster in den Bauportalen; an XBau 2.7 wird bereits gearbeitet.

Abgrenzung

XBau ist ein Fachstandard: Er regelt Struktur und Inhalt der Nachrichten, nicht ihren Versand. Der läuft über den Transportstandard XTA 2 und OSCI, die Adressierung der zuständigen Behörde über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Vom OZG unterscheidet sich XBau als Format gegenüber einer Pflicht, vom EfA-Prinzip als herstellerneutraler Standard gegenüber einem Nachnutzungsmodell – auch die eigenen Landeslösungen in Berlin und Brandenburg setzen auf XBau, wie die Übersicht der virtuellen Bauämter zeigt. Der Schwesterstandard XPlanung deckt dagegen die Bauleitplanung ab, nicht das Genehmigungsverfahren.

Als antragstellende Person müssen Sie XBau nicht kennen – die Umsetzung liegt bei Portal und Behörde. Sichtbar wird er höchstens dann, wenn ein Portal für eine Versionsumstellung pausiert. Wie das Verfahren praktisch abläuft, zeigt der Ablauf des digitalen Bauantrags.

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